Die DSGVO gilt sowohl für Unternehmen, die eine Niederlassung in der EU haben (Niederlassungsprinzip), als auch für Unternehmen außerhalb der EU, die auf dem europäischen Markt tätig sind und Daten von EU-Bürgern verarbeiten (Marktortprinzip).Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der Union stattfindet.Hierunter fallen beispielsweise Dashcams, Bodycams, Actionscams, Drohnenaufzeichnungen und Echtzeitüberwachungen. Bei einer nichtautomatisierten Verarbeitung ist die Anwendbarkeit der DSGVO eröffnet, wenn die personenbezogenen Daten in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Wo gilt die DSGVO nicht : Anwendungsbereich der Verordnung nicht eröffnet
Seine Kunden können seine Dienste nutzen, wenn sie in andere Länder reisen, auch innerhalb der EU. Sofern Ihr Unternehmen seine Dienste nicht gezielt auf Personen in der EU ausrichtet, fällt es nicht unter die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung.
Wann greift DSGVO nicht
Daher gilt die DSGVO z.B. nicht im Rahmen ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten (sog. Haushaltsausnahme). Jede(r) kann daher ohne Beachtung irgendwelcher Vorgaben der DSGVO private E-Mail-Korrespondenz führen oder seine privaten Kontakte (auch elektronisch) verwalten (vgl. Erwägungsgrund 18).
Wann greift die DSGVO : Ab wann ist die Datenschutzgrundverordnung für mich relevant Sobald Sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder an Dritte übermitteln, wird die DSGVO für Sie relevant.
Zu diesen gehören genetische, biometrische und Gesundheitsdaten sowie personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit des Betroffenen hervorgehen.
Für wen gilt die DSGVO Grundsätzlich gilt die Datenschutzgrundverordnung für sämtliche Personen und Organisationen, die von ihren Kunden, Mitarbeitern oder Mitgliedern personenbezogene Daten erheben. Dazu gehören sowohl Unternehmen und Behörden als auch Praxen und Vereine.
Für welche Personengruppen gilt die DSGVO nicht
Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen und insbesondere als juristische Person gegründeter Unternehmen, einschließlich Name, Rechtsform oder Kontaktdaten der juristischen Person.Die Datenschutzgrundverordnung der europäischen Union regelt, wie Unternehmen, Konzerne, Behörden, Praxen oder Vereine mit den personenbezogenen Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter bzw. Mitglieder umgehen müssen. Die DSGVO gilt für alle EU-Mitgliedstaaten und vereinheitlicht dadurch den europäischen Datenschutz.