Jedoch gibt es eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2024. Ab dem 1. Juli 2024 können die über 12 Millionen betroffenen Haushalte die TV-Empfangsart frei wählen bzw. müssen sich entscheiden, auf welchem Weg sie künftig Fernsehen empfangen wollen.Knapp 16 Millionen Haushalte sind in Deutschland ans Kabelfernsehen angeschlossen. Doch mit dem Nebenkostenprivileg ist es bald vorbei: Abgeschafft wurde es eigentlich schon 2021, am 30. Juni 2024 endet nun auch die Übergangsfrist.Dies bezeichnet man als Nebenkostenprivileg. Durch eine Gesetzesänderung im Rahmen der Neuerung des Telekommunikationsgesetzes können Mieter ab spätestens 01. Juli 2024 ihre Art des Fernsehempfangs frei wählen.
Wann wird der Kabelanschluss abgeschaltet : Die Politik hat die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen. Das Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Sie Ihre Fernsehempfangsart frei wählen.
Was passiert ab Juni mit dem Kabelfernsehen
Die Übergangsfrist für das sogenannte Nebenkostenprivileg der Kabel-TV-Anbieter endet zum 30. Juni 2024. Ab 1. Juli 2024 dürfen die Gebühren für Kabelfernsehen dann nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden, gleichzeitig verschwindet für viele Mieter die "Verpflichtung" zur Zahlung von Kabelgebühren.
Wie geht es mit Kabelfernsehen weiter : Bis zum 30. Juni 2024 wird das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren abgeschafft. Mieterinnen und Mieter sollten sich spätestens im Juni 2024 selbst um einen Kabelanschluss kümmern, wenn sie weiterhin Kabel-TV schauen möchten, oder sich um eine Alternative bemühen.
Ab dem 1. Juli 2024 entfällt für alle Mieter die Pflicht für Kabel-TV. Das bedeutet eine echte Gelegenheit, zu noch besserem und individuellerem Fernsehen zu wechseln. Es wirft aber auch einige Fragen auf.
Was ändert sich mit dem neuen Telekommunikationsgesetz 2024 Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz entfällt die Umlagefähigkeit beim Kabel-TV. Das heißt, ab Juli 2024 dürfen Vermieter*innen die Kabel-TV-Gebühren nicht mehr in den Nebenkosten an Mieter*innen weitergeben.
Was sich für Mieter im Kabelfernsehen ändert
Das ändert sich bei Kabel-TV. 15.04.2024, 07:14 Lesezeit: 5 Min. Von Juli an dürfen Vermieter die Kosten für einen Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten umlegen.Was ändert sich mit dem neuen Telekommunikationsgesetz 2024 Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz entfällt die Umlagefähigkeit beim Kabel-TV. Das heißt, ab Juli 2024 dürfen Vermieter*innen die Kabel-TV-Gebühren nicht mehr in den Nebenkosten an Mieter*innen weitergeben.In den meisten Fällen ist allerdings ein alternativer Empfangsweg möglich, Fernsehen gibt es statt per Kabel auch via Antenne, Satellit und Internet. Satelliten-TV ist eine gute Kabelalternative, mit Kompaktantennen wie der Selfsat HD30 (knapp 100 Euro) lassen sich auch Mietwohnungen versorgen.
Bis zum 30. Juni 2024 wird das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren abgeschafft. Mieterinnen und Mieter sollten sich spätestens im Juni 2024 selbst um einen Kabelanschluss kümmern, wenn sie weiterhin Kabel-TV schauen möchten, oder sich um eine Alternative bemühen.
Wird Kabelfernsehen bald abgeschaltet : Das Kabelfernsehen wird keineswegs abgeschaltet. Mieter und Mieterinnen können ihren Anschluss weiterhin nutzen, müssen aber mit einem Anbieter einen eigenen Vertrag abschließen. Wie bei Strom, Gas oder Mobilfunk können sie einen Anbieter wählen. Viele Kabel- und Internetanbieter werben derzeit mit Angeboten.