Als Inkassosachbearbeiter/in in Deutschland kannst du ein durchschnittliches Gehalt von 31576 Euro pro Jahr verdienen. Das Anfangsgehalt in diesem Job liegt bei 20146 Euro. Laut Datenerhebung von stellenanzeigen.de liegt die Gehaltsobergrenze bei 43366 Euro.Um ein Inkassobüro zu betreiben, benötigt man eine Gewerbeberechtigung, der Geschäftsführer des Inkassounternehmens benötigt einen Befähigungsnachweis. In der Regel werden Inkassounternehmen als Kapital- oder Personengesellschaften geführt, es ist aber auch möglich, ein Inkassobüro als Einzelunternehmen zu führen.Gehalt für Inkasso-Sachbearbeiter/in in Deutschland
Deutschland | Durchschnittliches Gehalt | Offene Stellen |
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Hamburg | 38.100 € | Jobs in Hamburg |
Köln | 38.000 € | Jobs in Köln |
Frankfurt am Main | 37.000 € | Jobs in Frankfurt am Main |
Nürnberg | 36.600 € | Jobs in Nürnberg |
Wie nennt man Inkasso Mitarbeiter : Sachbearbeiter/in Inkasso / Forderungseinzug, Rechtsanwaltsfachangestellte(r), Rechtsfachwirt/in (m/w/d)
Was darf ein Inkasso Mitarbeiter
Ein Inkassomitarbeiter darf – im Gegensatz zu dem Gerichtsvollzieher – auch Ihre Wohnung nicht betreten. Wenden Sie sich in solchen Fällen an die Schuldnerberatungsstellen bei dem zuständigen Amts- oder Landgericht.
Was macht ein Sachbearbeiter Inkasso : Ihre Aufgaben
Sie übernehmen die Bearbeitung der eingehenden schriftlichen Korrespondenzen wie bspw. Vergleichsverhandlungen, Klärungen von Rechtsfragen, Erstellung des Forderungsnachweises etc.
Wer kann Inkasso beauftragen Grundsätzlich gilt: Wer offene Forderungen hat und Unterstützung bei deren Eintreibung benötigt, kann sich an ein Inkassounternehmen wenden – egal ob Privatperson oder Unternehmer.
Inkassodienstleistungen dürfen nach § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nur registrierte Personen mit einer besonderen Sachkunde erbringen. Jedes Inkassobüro benötigt eine Zulassung vom Präsidenten oder der Präsidentin des zuständigen Amts- oder Landgerichts.
Kann jeder ein Inkassounternehmen beauftragen
Die Voraussetzungen: Wer kann Inkasso beauftragen Grundsätzlich kann jeder – egal ob Privatperson oder Unternehmen* – Inkasso beauftragen, wenn er Unterstützung bei der Eintreibung seiner offenen Forderungen benötigt.Die wichtigsten Voraussetzungen zum Beauftragen von Inkasso sind rechtmäßige und unstrittige Forderungen. Die Rechnung muss ordnungsgemäß ausgestellt und tatsächlich angekommen sein. Darüber hinaus muss Ihr Kunde bereits in Zahlungsverzug geraten sein, damit Sie ein Inkassoverfahren beauftragen können.Inkasso Büro eröffnen: Erlaubnis erforderlich!
- Fachliche Voraussetzungen: Theoretische und praktische Sachkunde. Ein Studium oder eine Aus- oder Weiterbildung im Bereich Recht dienen als Nachweis.
- Sachliche Voraussetzungen: Geschäftsräume und Leistungsfähigkeit.
- Persönliche Zuverlässigkeit: Keine Vorstrafen.
Inkassounternehmen übernehmen das gesamte Inkassoverfahren, das aus vier Phasen besteht. Es erledigt die professionelle Korrespondenz mit Ihrem Kunden und kümmert sich um Vollstreckungen und Pfändungen. Auch das anschließende Überwachungsverfahren gehört zu den Aufgaben eines Inkassounternehmens.
Wer darf Inkasso machen : Grundsätzlich kann jeder – egal ob Privatperson oder Unternehmen* – Inkasso beauftragen, wenn er Unterstützung bei der Eintreibung seiner offenen Forderungen benötigt.
Kann jeder ein Inkassobüro eröffnen : Jeder Gläubiger kann ein Inkassounternehmen beauftragen, wenn er eine offene Forderung hat. Zwar können auch Privatpersonen Inkassodienstleister beauftragen, allerdings muss hier immer geprüft werden, ob ein Inkassoauftrag wirklich zielführend ist.
Was braucht man um ein Inkassounternehmen zu gründen
Inkasso Büro eröffnen: Erlaubnis erforderlich!
- Fachliche Voraussetzungen: Theoretische und praktische Sachkunde. Ein Studium oder eine Aus- oder Weiterbildung im Bereich Recht dienen als Nachweis.
- Sachliche Voraussetzungen: Geschäftsräume und Leistungsfähigkeit.
- Persönliche Zuverlässigkeit: Keine Vorstrafen.
Nur wer über entsprechende Kenntnisse verfügt und diese nachweisen kann, darf ein Inkassounternehmen gründen. Darüber hinaus muss der Antragsteller die erste juristische Staatsprüfung bestanden haben und auch dies durch ein Zeugnis nachweisen können.Theoretische und praktische Sachkunde im Bereich der Inkassodienstleistungen. Das theoretische Wissen kann in einem dafür vorgesehenen Lehrgang erworben werden und wird durch Zeugnisse nachgewiesen. Der Lehrgang muss ausreichende Kenntnisse auf den für die Tätigkeit relevanten Gebieten des Rechts vermitteln.