Wie viel zählt der Balkon?
Flächen mit einer Raumhöhe zwischen 1 Meter und 2 Meter werden zu 50% angerechnet und Flächen mit einer Höhe unter 1 Meter werden gar nicht berücksichtigt.Die Wohnflächenberechnung für die Grundsteuer erfolgt nach der Wohnflächenordnung. Terrassen müsst ihr daher, je nach Ausstattungsgrad, mit 25 bis 50 Prozent auf die Wohnfläche anrechnen. Gleiches gilt für Balkonflächen, Loggien, Dachgärten oder -terrassen.Wohnflächenberechnung Balkon nach DIN 277

Denn sie bezieht sich auf Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken. Balkone werden bei dieser Berechnung als Nutzflächen betrachtet und demnach zu 100 Prozent mit einberechnet.

Ist der Balkon Wohnfläche oder Nutzfläche : Nach Paragraph 4 Nr. 4 WoFIV dürfen die Grundflächen von „Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte in die Berechnung der Wohnfläche einfließen.

Wie wird ein Balkon in die Wohnfläche angerechnet

Weiterhin gibt es schließlich Flächen, die nur zu 25% bis 50% als Wohnfläche anrechenbar sind: Balkone, Terrassen und Dachgärten gelten zu 25%, bei besonderen Qualitäten wie Geräumigkeit zu 50%

Wann wird ein Balkon angerechnet : Wann wird ein Balkon zu 50 Prozent angerechnet – und wann zu 25 Prozent Die Wohnflächenverordnung sieht vor, dass Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten zu 25 Prozent und höchstens zu 50 Prozent angerechnet werden (§4 WoFlV).

Die Raumhöhe hat keine Auswirkungen auf die Wohnflächenberechnung (Ausnahme Dachschrägen) Terrassen, Loggien und Balkonen zählen vollständig zur Wohnfläche.

Auch die Fläche eines häuslichen Arbeitszimmers zählt bei der Grundsteuer als Wohnfläche. Darüber hinaus gehören zur Wohnfläche diese Räume, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung gehören: Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche Räume, die nach allen Seiten geschlossen sind. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen.

Wie wird der Balkon zur Miete angerechnet

Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.Balkone, Terrassen und Dachgärten gelten zu 25%, bei besonderen Qualitäten wie Geräumigkeit zu 50% Wintergärten die nicht beheizt sind und Schwimmbäder gelten zu 50% als Wohnfläche.Kellerräume oder Balkone zum Beispiel werden bei der DIN-Norm-Berechnung zu 100 Prozent angerechnet. Anders bei der Wohnflächenverordnung: Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden nur zu 25 Prozent eingerechnet.

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen: in der Regel: 25 Prozent Wohnfläche. bei sehr hochwertiger Ausstattung (je nach Einzelfall): 50 Prozent Wohnfläche.

Was zählt zu qm Wohnfläche : Zur Wohnfläche gehören: Wohn- und Schlafzimmer, Bäder, Küchen, Flure und Abstellkammern sowie Wintergärten oder Fitnessräume, sofern diese beheizbar sind. Abstell- und Kellerräume außerhalb der Wohnung zählen nicht zur Wohnfläche.

Wie zählt Balkon und Terrasse zur Wohnfläche : Balkone, Terrassen und Dachgärten gelten zu 25%, bei besonderen Qualitäten wie Geräumigkeit zu 50% Wintergärten die nicht beheizt sind und Schwimmbäder gelten zu 50% als Wohnfläche.

Welche Flächen müssen bei der Grundsteuer nicht angegeben werden

Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Gebäudeteil Fläche wird angerechnet
Abstellräume außerhalb der Wohnung Nein
Wohnräume, Küche Bad, WC Ja
Flur Ja
Keller, Waschküche Nein


Wie oben beschrieben zählen auch Außenbereiche wie Terrassen, Loggien oder Balkone zur Wohnfläche. Diese fließen aber nur noch mit 25 % ihrer Fläche in die Berechnungen mit ein. Dieser Wert kann allerdings auf bis zu 50 % angehoben werden, wenn diese eine außerordentliche bauliche Qualität aufweisen.Neben den Grundflächen ist die Raumhöhe ausschlaggebend. Alle Flächen mit einer Höhe von mindestens zwei Metern werden voll als Wohnfläche angerechnet. Nur zur Hälfte gehen Flächen, auch die unter Treppen, in die Berechnung ein, wenn sie zwischen einem und zwei Metern hoch sind.

Was bedeutet Balkon 50 % : Wann wird ein Balkon zu 50 Prozent angerechnet – und wann zu 25 Prozent Die Wohnflächenverordnung sieht vor, dass Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten zu 25 Prozent und höchstens zu 50 Prozent angerechnet werden (§4 WoFlV).