Beantragen Sie die nachträgliche Aktivierung des Chips zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt erledigen. 2. Vor Ort wird der Chip aktiviert.Ihr Online-Ausweis ist nicht aktiviert, Sie kennen Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN nicht mehr oder Sie haben Ihren PIN -Brief nicht mehr: Für die Aktivierung des Ausweises bzw. für das Neusetzen einer PIN können Sie kostenfrei Ihr zuständiges Bürgeramt oder Ihre Ausländerbehörde kontaktieren.Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen. Alternativ können Sie die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp) setzen.
Wo finde ich den 6 stelligen PIN vom Ausweis : Nach zweimaliger falscher Eingabe Ihrer PIN müssen Sie einen dritten Versuch durch Eingabe der sechsstelligen Zugangsnummer (CAN) freischalten. Sie finden die CAN auf der Vorderseite Ihres Ausweises.
Ist die Online-ausweisfunktion automatisch aktiviert
Bei jedem neuen Personalausweis, der seit dem 15. Juli 2017 beantragt wurde, ist die Online-Ausweisfunktion automatisch aktiviert. Bei früher ausgestellten Personalausweisen kann die Onlinefunktion beim zuständigen Bürgeramt jederzeit nachträglich durch persönliche Vorsprache aktiviert werden.
Was bedeutet Online-ausweisfunktion deaktiviert : Wenn die Online-Ausweisfunktion nicht aktiviert ist, können Sie weder eine PIN setzen, noch Ihr Ausweisdokument nutzen, um sich online auszuweisen. Sie können bei der für die Ausgabe Ihres Ausweisdokumentes zuständigen Behörde die Ausweisfunktion freischalten lassen.
Die persönliche PIN kann zu Hause mithilfe eines Computers und eines Lesegeräts oder in jeder Personalausweisbehörde jederzeit und unbegrenzt oft neu gesetzt werden. Bei jeder Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist die Eingabe der 6-stelligen persönlichen PIN erforderlich.
Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.