Jedoch gibt es eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2024. Ab dem 1. Juli 2024 können die über 12 Millionen betroffenen Haushalte die TV-Empfangsart frei wählen bzw. müssen sich entscheiden, auf welchem Weg sie künftig Fernsehen empfangen wollen.Was ändert sich mit dem neuen Telekommunikationsgesetz 2024 Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz entfällt die Umlagefähigkeit beim Kabel-TV. Das heißt, ab Juli 2024 dürfen Vermieter*innen die Kabel-TV-Gebühren nicht mehr in den Nebenkosten an Mieter*innen weitergeben.Ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Kabelgebühren nicht mehr in die Nebenkosten einfließen, die Sammelverträge mit der Wohnungswirtschaft laufen aus. Wer also zur Miete wohnt und einen Kabelanschluss hat, muss sich nun selbst um einen Vertrag mit dem Anbieter kümmern – sonst ist bald Sendeschluss.
Wann entfällt Kabel-TV Pflicht : Dies bezeichnet man als Nebenkostenprivileg. Durch eine Gesetzesänderung im Rahmen der Neuerung des Telekommunikationsgesetzes können Mieter ab spätestens 01. Juli 2024 ihre Art des Fernsehempfangs frei wählen.
Was passiert ab Juni mit dem Kabelfernsehen
Die Übergangsfrist für das sogenannte Nebenkostenprivileg der Kabel-TV-Anbieter endet zum 30. Juni 2024. Ab 1. Juli 2024 dürfen die Gebühren für Kabelfernsehen dann nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden, gleichzeitig verschwindet für viele Mieter die "Verpflichtung" zur Zahlung von Kabelgebühren.
Was sich für Mieter im Kabelfernsehen ändert : Das sogenannte Nebenkostenprivileg ermöglicht es Vermietern, die Gebühren für den Kabelanschluss auf die Mietparteien umzulegen. Das ändert sich zum 1. Juli 2024. Dann endet die Übergangsfrist für das bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs.
Das Kabelfernsehen wird nicht abgeschaltet. Wer will, kann es weiter nutzen, muss dann aber mit einem Anbieter (meist Vodafone) einen eigenen Vertrag abschließen, der zwischen 7 und 13 Euro kosten wird.
Fernsehen geht auch per Streaming. Zum Beispiel mit einem Smart-TV, bei dem verschiedene Apps bereits installiert sind. Smart-TV oder auch Hybrid-TV-Geräte sind Fernseher mit der Funktion eines Computers. Sie verfügen über zusätzliche Schnittstellen für USB-Ports, Netzwerk- oder Speicherkarten-Slots.
Wird das Kabelfernsehen ganz abgeschafft
Knapp 16 Millionen Haushalte sind in Deutschland ans Kabelfernsehen angeschlossen. Doch mit dem Nebenkostenprivileg ist es bald vorbei: Abgeschafft wurde es eigentlich schon 2021, am 30. Juni 2024 endet nun auch die Übergangsfrist.Wie bekomme ich Kabelfernsehen und Internet über die Kabeldose Viele Millionen Haushalte in Deutschland besitzen eine Kabeldose mit Kabelanschluss. Wer darüber künftig Kabelfernsehen empfangen möchte, braucht ab Mitte 2024 einen eigenen TV-Vertrag. Schnelles Internet und Telefon gibt es aber auch ohne TV-Vertrag.Bis zum 30. Juni 2024 wird das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren abgeschafft. Mieterinnen und Mieter sollten sich spätestens im Juni 2024 selbst um einen Kabelanschluss kümmern, wenn sie weiterhin Kabel-TV schauen möchten, oder sich um eine Alternative bemühen.
Das ab 2024 geltende Gebäudeenergiegesetz ermöglicht Vermietern, Kosten für Heizungstausch und Sanierung auf Mieter umzulegen, insbesondere wenn sie öffentliche Fördermittel nutzen. Die Erhöhung der Modernisierungsumlage beträgt nun 10 Prozent statt zuvor 8 Prozent.
Wie geht es mit dem Kabelfernsehen weiter : Bis zum 30. Juni 2024 wird das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren abgeschafft. Mieterinnen und Mieter sollten sich spätestens im Juni 2024 selbst um einen Kabelanschluss kümmern, wenn sie weiterhin Kabel-TV schauen möchten, oder sich um eine Alternative bemühen.
Welche TV Pflicht entfällt bald : Ab dem 1. Juli 2024 entfällt für alle Mieter die Pflicht für Kabel-TV. Das bedeutet eine echte Gelegenheit, zu noch besserem und individuellerem Fernsehen zu wechseln. Es wirft aber auch einige Fragen auf.
Was passiert mit dem Kabelanschluss
Was ändert sich 2024 bei Kabelfernsehen Haushalte, die weiterhin Kabelfernsehen empfangen möchten, benötigen ab dem 01.07.2024 einen eigenen Kabel-TV-Vertrag. Diesen schließen sie direkt beim örtlichen Netzbetreiber ab. Statt über die Nebenkosten werden die Kabelgebühren dann künftig gesondert beglichen.