Der Grundbetrag richtet sich nach dem Streitwert, den das Verwaltungsgericht festgesetzt hat. Bis zu einem Streitwert von 500 € wird eine Grundgebühr von 38 € angesetzt, bei einem Streitwert von 501 bis 1.000 € eine Grundgebühr von 58 € und bei einem Streitwert von 1.001 bis 1.500 € eine Grundgebühr von 78 €.Gerichtskosten im Zivilprozess
Streitwert | Gerichtsgebühren |
---|---|
Bis 500 € | 38 € |
Bis 1.000 € | 58 € |
Bis 1.500 € | 78 € |
Bis 2.000 € | 98 € |
Zum Vergleich: Gebührentabelle vor 2021 für Streitwerte bis 500.000 Euro
Gegenstandswert bis Euro | Gebühr |
---|---|
500 | 35,00 |
1.000 | 53,00 |
1.500 | 71,00 |
2.000 | 89,00 |
Wer trägt die Kosten bei einem Gerichtsverfahren : Entscheidend dafür ist, wer Recht bekommen hat. Wird der Klage vom Gericht vollumfänglich stattgegeben, muss der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits tragen. Wird die Klage in Gänze abgewiesen, muss der Kläger die gesamten Kosten tragen.
Wie hoch sind Gerichts und Anwaltskosten
Streitwert bzw. Gegenstandswert
Gegenstandswert bis … (in €) | Anwaltsgebühr (in €) | Gerichtsgebühr (in €) |
---|---|---|
1.500,00 | 115,00 | 71,00 |
2.000,00 | 150,00 | 89,00 |
3.000,00 | 201,00 | 108,00 |
4.000,00 | 252,00 | 127,00 |
Wie viel kostet eine Gerichtsverhandlung Strafrecht : Rechnen Sie bei einer durchschnittlichen Angelegenheit welche voraussichtlich in die Zuständigkeit der Amtsgericht fällt, im Ermittlungsverfahren mit Kosten von 1.500,- EUR netto und im gerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht ebenso mit 1.500,-EUR netto (bei einem Gerichtstermin).
Bei einem Streitwert von 15.000. – EUR beträgt eine Gerichtsgebühr 293. – EUR. Bei einem Streitwert von 30.000,- EUR beträgt eine Gerichtsgebühr 406,- EUR.
Erhebung von Gerichtskosten
Streitwert (genau) in Euro | Grundgebühr in Euro |
---|---|
4000 | 127 |
5000 | 146 |
10000 | 241 |
25000 | 371 |
Wie teuer sind Gerichts und Anwaltskosten
Streitwert bzw. Gegenstandswert
Gegenstandswert bis … (in €) | Anwaltsgebühr (in €) | Gerichtsgebühr (in €) |
---|---|---|
1.500,00 | 115,00 | 71,00 |
2.000,00 | 150,00 | 89,00 |
3.000,00 | 201,00 | 108,00 |
4.000,00 | 252,00 | 127,00 |
Beträgt der Streitwert 5000 Euro, entstehen für eine gerichtliche Vertretung bei einer 1,3-Verfahrensgebühr und einer 1,2-Terminsgebühr inklusive 19 % Mehrwertsteuer und 20 Euro Kommunikationspauschale insgesamt Anwaltskosten von 925,23 Euro.Der einfache Satz nach Tabelle der Anwaltskosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beträgt 1.279,00 Euro bei einem Gegenstandswert von 50.000 Euro. Daraus ergibt sich die Geschäftsgebühr: 1,3 x 1279,00 Euro = 1.662,70 Euro.
Berechnungsbeispiele: Für eine Klage beim Verwaltungsgericht mit dem Auffangstreitwert von 5.000 Euro ist eine Verfahrensgebühr von 3 x 146 Euro = 438 Euro zu zahlen, für eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 Euro eine Gebühr von 3 x 241 Euro = 723 Euro.
Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 15000 € : Bei einem Streitwert von 15.000. – EUR beträgt eine Anwaltsgebühr 650.