Gesetzliche Haftungsregelung bei Briefen
Dieser ist nicht im BGB, sondern im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. In den Vorschriften des HGB findet sich auch eine Haftungsregelung. Nach § 425 HGB haftet der Frachtführer für den Verlust einer Sendung, selbst wenn ihm kein Verschulden anzulasten ist.Ist Ihre Post verspätet oder kommt gar nicht an, können Sie sich bei verschiedenen Stellen beschweren. Die erste Anlaufstelle sollte Ihr Post- und Paketdienstleister selbst sein. Bei der Deutschen Post können Sie sich telefonisch unter 0228 4333112 (montags bis freitags 8-18 Uhr, Samstag 8-14 Uhr) beschweren.Die Deutsche Post ist gesetzlich verpflichtet, zuverlässig zuzustellen. Wenn Ihre Post zu spät oder gar nicht ankommt, beschweren Sie sich per Mail an [email protected] oder telefonisch unter der Nummer 02 28/4 33 31 12.
Was passiert mit verloren gegangenen Briefen : wenn Briefe beschädigt oder verloren gegangen sind Die Beschädigung oder der Verlust von Briefsendungen kann viele Gründe haben. Den Verbleib einer Sendung kann nur das jeweilige Unternehmen ermitteln. Bei Problemen sollten Sie sich daher an Ihr Postunternehmen wenden und dort einen Nachforschungsauftrag stellen.
Wer muss beweisen dass ein Brief angekommen ist
Beweispflichtig ist der Absender.
Wer haftet Versender oder Empfänger : Ist in den AGB des Verkäufers nichts anderes geregelt, trägt der Käufer laut Gesetz das Transportrisiko. Der Verkäufer ist nur verpflichtet, die Ware mangelfrei an den Transportdienst zu übergeben. Das Transportrisiko liegt beim Verkäufer (Online-Shop).
Leider gehen manchmal Briefe verloren. Deshalb sollten Unternehmer den Inhalt fotografieren, fragen, ob die Sendung angekommen ist, und Alternativen prüfen. Und als Empfänger, dem wichtige Dokumente fehlen, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.
Verbraucherschützern zufolge 70.000 Briefe täglich verloren Post verliert täglich Tausende Briefe und Pakete.
Wohin gehen Briefe wenn sie nicht zugestellt werden
Dann wird der Brief noch einmal, hoffentlich korrekt codiert und – wenn auch verspätet – zugestellt. Ist die Anschrift nicht lesbar, wird der Brief an den Absender zurückgeschickt. Fehlt ein Absender, gilt der Brief als unanbringlich und wird in die Briefermittlungszentrale im hessischen Marburg weitergeleitet.Je nach Art des Einschreibens gilt die Unterschrift, die beim Empfang der Post gegeben wird oder die Zeugenaussage des Postboten als Zustellnachweis. In diesem Zuge wird auch häufig die Sendungsverfolgung genutzt, um den Weg des Versands bis hin zur erfolgreichen Annahme mit Zustellungsnachweis verfolgen zu können.Ein Brief, der innerhalb Deutschlands verschickt wird, gilt drei Tage nach der Aufgabe als zugestellt – egal, ob er bei der Deutschen Post oder einem privaten Dienstleister aufgegeben wurde.
Ist in den AGB des Verkäufers nichts anderes geregelt, trägt der Käufer laut Gesetz das Transportrisiko. Der Verkäufer ist nur verpflichtet, die Ware mangelfrei an den Transportdienst zu übergeben. Das Transportrisiko liegt beim Verkäufer (Online-Shop).
Wer trägt das Risiko beim Versand : Kauf von Privat
der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer – wie bei eBay – den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.
Wie wahrscheinlich geht ein Brief verloren : Stefan Heß von der Deutschen Post hält dagegen: „Es gehen nur wenige Briefe verloren. 93 Prozent kommen schon am nächsten Tag an und mehr als 99 Prozent erreichen ihre Empfänger nach spätestens zwei Tagen.
Wo kann man sich beschweren wenn die Post nicht ankommt
Beschwerde bei der Deutschen Post
Wer seine Post zu spät oder gar nicht bekommt, kann sich bei der Deutschen Post aktuell nur telefonisch beschweren. Und zwar unter: 0228 4333112 – (montags bis freitags 8-18 Uhr, Samstag 8-14 Uhr).
Wollt ihr überprüfen, wo sich der Brief aktuell befindet, steuert das entsprechende Webangebot der Deutschen Post an. In das Feld mit der Beschriftung „Geben Sie hier Ihre Sendungsnummer an“ tragt ihr die Buchstaben und Zeichen aus dem Beleg ein.In einem wegweisenden Urteil vom 11.01.2022 (Az: 4 Sa 315/21) hat das Landgericht Köln gemäß § 130 BGB dem Absender die volle Darlegungs- und Beweislast für die E-Mail-Zustellung auferlegt.
Wann gilt Behördenbrief als zugestellt : Bei Behördenschreiben besagt das Sozialgesetzbuch, dass am dritten Tag nach der Gabe zur Post der Bescheid als zugestellt gilt (§37 Abs. 2 SGB).