Wer zahlt in die SOKA-BAU?
Zum persönlichen Geltungsbereich gehören alle in einem Baubetrieb beschäftigten Arbeitnehmer, also alle Angestellten, gewerblichen Arbeitnehmer, Auszubildenden und dienstpflichtigen Arbeitnehmer.Arbeitet ein Arbeitnehmer während der Elternzeit in Teilzeit sind Sozialkassenbeiträge zu zahlen. Bezieht der Angestellte Kurzarbeitergeld (unabhängig von der Höhe), hat der Arbeitgeber grundsätzlich weiterhin Beiträge zu entrichten. Ausschlaggebend ist allein das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses.Betriebe ohne Beschäftigte (Einmannbetriebe, Solo-Selbstständige) Baubetriebe, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, zahlen keine Beiträge an SOKA-BAU. Sobald gewerbliche Arbeitnehmer oder Angestellte beschäftigt werden, besteht Beitragspflicht.

Bin ich wirklich SOKA-BAU beitragspflichtig : Sämtliche Unternehmen des Bauhauptgewerbes führen dafür Abgaben in Höhe von momentan 2,1 % des Bruttolohns für ihre Mitarbeiter ab, mindestens aber 900 Euro im Jahr pro Betrieb. Diese Beitragspflicht gilt für auch für Betriebe, die nicht ausbilden, sowie für Selbstständige ohne Arbeitnehmer.

Was kostet SOKA-BAU monatlich

Arbeitgeber mit Betriebssitz in den neuen Bundesländern zahlen aktuell einen Beitrag in Höhe von 18,8 % der Bruttolohnsumme. Arbeitgeber mit Betriebssitz im Ostteil des Landes Berlin oder in den neuen Bundesländern zahlen für kaufmännische Angestellte einen Betrag in Höhe von 25,00 EUR monatlich.

Wer ist Sokabaupflichtig : Eine Pflichtmitgliedschaft in der SOKA-BAU besteht für Betriebe des Baugewerbes. Dies ergibt sich aus dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Viele denken, dass das Baunebengewerbe (oder auch: Ausbaugewerbe) nicht von dieser Pflichtmitgliedschaft betroffen ist.

SOKA-Beitrag für gewerbliche Arbeitnehmer: Der Gesamtbeitrag im Tarifgebiet West wurde von 20,8 % auf 20,5 % abgesenkt. Im Tarifgebiet Ost bleibt dieser bei 18,7 %. Im Tarifgebiet Berlin West wird der Gesamtbeitrag von 25,75 % auf 25,65 % abgesenkt und im Tarifgebiet Berlin Ost von 23,65 % auf 23,85 % erhöht.

Alle Beschäftigten auf dem Bau, vom Azubi bis zum Polier, erhalten eine Branchenrente. Und das ohne großen Zusatzaufwand, denn die Abwicklung läuft automatisch über SOKA-BAU. Die Beiträge werden jeden Monat mit dem Sozialkassenbeitrag von den Arbeitgebern eingezahlt.

Was kostet SOKA-BAU für Arbeitgeber

Arbeitgeber mit Betriebssitz im Ostteil des Landes Berlin zahlen einen Beitrag von aktuell 23,75 % der Bruttolohnsumme.Arbeitgeber mit Betriebssitz in den neuen Bundesländern zahlen aktuell einen Beitrag in Höhe von 18,8 % der Bruttolohnsumme. Arbeitgeber mit Betriebssitz im Ostteil des Landes Berlin oder in den neuen Bundesländern zahlen für kaufmännische Angestellte einen Betrag in Höhe von 25,00 EUR monatlich.Die schlechte Nachricht ist, dass die Soka-Bau Beitragspflicht, wenn sie besteht, nicht umgangen werden kann. Die richtige Frage muss daher lauten: „Bin ich wirklich Soka Bau Beitragspflichtig

Verzugszinsen bei fehlender Zahlung

Wenn geschuldete Beiträge nicht zur Fälligkeit gezahlt werden, fallen ab dem ersten Tag der Überschreitung Verzugszinsen in Höhe von 0,9 % pro Monat an.