Gewährleistung: Recht auf kostenlose Reparaturen
Fällt einem Bauherren innerhalb der Gewährleistungspflicht – laut BGB 5 Jahre nach Bauabnahme – ein großer Baumangel oder -pfusch auf, der z.B. einen Neubau oder eine Reparatur erfordert, ist die Baufirma verpflichtet, diese Schäden kostenlos zu beheben.In 5 Schritten setzen Bauherren bei Baumängeln ihre Rechte durch:
- Dokumentieren Sie den Baumangel.
- Erstellen Sie eine schriftliche Mängelrüge.
- Behalten Sie einen Teil der Rechnungssumme zurück.
- Setzen Sie eine Nachfrist.
- Nehmen Sie Ihre Rechte wahr.
Die Kosten für die laufende Baukon- trolle trägt immer der Bauherr, der den Sachverständigen beauftragt hat. Der Bauunternehmer muss diese Baukontrolle nicht bezahlen – auch nicht, wenn der Sachverständige dabei tatsächlich einen Mangel feststellt.
Was bedeutet baupfusch : Um zu verstehen, was als Baupfusch gilt, sollte man wissen, was Baumängel sind. Denn: Baupfusch ist die Gesamtheitgravierender Baumängel an einem Objekt – beispielsweise einem Einfamilienhaus. Was ein Baumangel ist, ist glücklicherweise genauestens definiert.
Wer ist verantwortlich für Schäden Bauherr oder Baufirma
Bauherr trägt die Verantwortung
Grundsätzlich trägt der Bauherr die Verantwortung für alles, was auf der Baustelle passiert.
Wer haftet bei Schäden durch Baufirma : Verursacht ein Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs einen Schaden beim Auftraggeber, haftet der Betrieb. Verfügt die Handwerksfirma über eine entsprechende Versicherung gegen Sachschäden bei Dritten durch gewerbliche Tätigkeit (Betriebshaftpflicht), dann zahlt diese den Schaden.
Gewährleistungsfrist bei Baumangel: 3 Jahre ab Übernahme des Objektes. Grundsätzlich muss der Erwerber beweisen, dass ein Mangel vorliegt und dieser zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
Wer Probleme mit Handwerkern hat und im Dialog keine Lösung findet, dem bieten sich drei Ansprechpartner.
- Erstens die Verbraucherzentrale, die für Beschwerden eingeschaltet werden kann.
- Zweitens die Handwerkskammer, die Ihnen eine Schlichtungsstelle nennen kann.
Wer zahlt Gutachter Bauherr oder Bauleiter
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 27.02.2003 (VII ZR 338/01) entschieden, dass dem Bauherrn ein entsprechender Anspruch zusteht. Die Kosten eines Gerichtsgutachters hat der Handwerker stets zu tragen, wenn sich im Verfahren die von ihm zunächst bestrittenen Mängel feststellen.Wer hat diese Kosten zu tragen Entscheidet sich der Bauherr von Anfang an dafür, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, der die Bauausführung zusätzlich überwacht, hat er diese Kosten selbst zu tragen. Dies hat zuletzt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Urteil vom 12.10.2010, Az. 21 U 194/09, bestätigt.Wer ein Handwerksunternehmen beauftragt, muss für Schäden aufkommen, wenn der Handwerker bzw. das Handwerksunternehmen pfuscht und keine Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht-Versicherung vorweisen kann. Denn mit dem Auftrag hat stets der Eigentümer eine Gefahrenquelle geschaffen.
Verletzt der Bauleiter seine Überwachungs- und Sorgfaltspflicht, und ist diese Verletzung kausal für den Mangel, so, wird der Bauleiter für den dem Bauherrn entstandenen Schaden haftbar.
Wie lange haftet eine Firma für Baumangel : Gewährleistungsfrist bei Baumangel: 3 Jahre ab Übernahme des Objektes. Grundsätzlich muss der Erwerber beweisen, dass ein Mangel vorliegt und dieser zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
Wer haftet beim Bau für Schäden an Nachbargebäude : Ein Bauunternehmer haftet zumindest beim Auftreten massiver Schäden an Gebäuden auf Nachbargrundstücken auch dann, wenn er bei der Ausführung der Arbeiten die Fachregeln beachtet hat.
Wer haftet für Baufehler
Der Architekt haftet gemeinsam mit dem Unternehmer als sogenannter Gesamtschuldner, das heißt, er ist genauso wie der Unternehmer selbst zur Beseitigung dieser Mängel – sofern sie auf einem Fehler der Architektenleistung beruhen – verpflichtet.
Bei einem Mangel hat der Handwerker zunächst das Recht, nachzubessern. Ein nachweislicher Schaden hingegen gibt dem Auftraggeber das Recht, vom Handwerker die Kosten für die Schadensbeseitigung zu verlangen. Wichtige Info: Bei einem Mangel hat der Handwerker oder die Firma zunächst das Recht, nachzubessern.Der Privat-Rechtsschutz greift generell bei Streitfällen mit Handwerkern, wenn es sich um klassische Aufträge wie das Reparieren der Heizung, einer kaputten Waschmaschine oder eines verstopften Rohres handelt.
Wer zahlt die Rechnung vom Gutachter : Wer muss das Schadensgutachten bezahlen Beauftragen Sie einen Gutachter, haben Sie diesen zunächst auch zu bezahlen. Schlussendlich trägt aber derjenige die Kosten, der auch für den Schaden an Ihrem Auto aufkommen muss. Das ist im Idealfall der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.