1 DSGVO fallen unter den Begriff personenbezogene Daten alle Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Jeder Mensch gilt, Zeit seines Lebens, als natürliche Person. Als identifizierbar gilt eine Person dann, wenn sie direkt oder indirekt identifiziert werden kann.Die DSGVO gilt sowohl für Unternehmen, die eine Niederlassung in der EU haben (Niederlassungsprinzip), als auch für Unternehmen außerhalb der EU, die auf dem europäischen Markt tätig sind und Daten von EU-Bürgern verarbeiten (Marktortprinzip).Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen und insbesondere als juristische Person gegründeter Unternehmen, einschließlich Name, Rechtsform oder Kontaktdaten der juristischen Person.
Für wen gilt die DSGVO und wer muss sich an diese halten : Die Datenschutzgrundverordnung der europäischen Union regelt, wie Unternehmen, Konzerne, Behörden, Praxen oder Vereine mit den personenbezogenen Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter bzw. Mitglieder umgehen müssen. Die DSGVO gilt für alle EU-Mitgliedstaaten und vereinheitlicht dadurch den europäischen Datenschutz.
Wann ist die DSGVO nicht anzuwenden
Daher gilt die DSGVO z.B. nicht im Rahmen ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten (sog. Haushaltsausnahme). Jede(r) kann daher ohne Beachtung irgendwelcher Vorgaben der DSGVO private E-Mail-Korrespondenz führen oder seine privaten Kontakte (auch elektronisch) verwalten (vgl. Erwägungsgrund 18).
Welche personenbezogenen Daten fallen unter den Datenschutz : Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen. Verschiedene Teilinformationen, die gemeinsam zur Identifizierung einer bestimmten Person führen können, stellen ebenfalls personenbezogene Daten dar.
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nicht, wenn: die betroffene Person verstorben ist. die betroffene Person eine juristische Person ist. die Verarbeitung durch eine Person erfolgt, die zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
c DSGVO, der auch als sog. „Haushaltsprivileg“ bezeichnet wird. Danach findet die DSGVO keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.
Wer ist kein Betroffener im Sinne der DSGVO
Eine Gesellschaft oder eine Behörde ist kein „Betroffener“. Behörden, Vereine oder Gesellschaften sind keine Personen, und daher sind deren Daten keine personenbezogenen Daten (Achtung!14 DSGVO Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden.Eine "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten" ist danach eine Verletzung der Datensicherheit, die zum Verlust, zur unrechtmäßigen Löschung, Veränderung, Speicherung, Weitergabe oder sonstigen unrechtmäßigen Verwendung personenbezogener Daten führt, sowie der unrechtmäßige Zugang zu diesen.
Nur nicht personenbezogene Daten können jederzeit ohne weitere Zustimmung erhoben und verarbeitet werden. Dazu zählen zum Beispiel die Handelsregisternummer, anonymisierte Daten oder eine allgemeine E-Mail-Adresse, z. B. [email protected].
Wer wird durch die DSGVO nicht geschützt : Beispiele für nicht personenbezogene Daten
Handelsregisternummer; eine E-Mail-Adresse wie [email protected]; anonymisierte Daten.
Wann verstößt man gegen DSGVO : in den folgenden Fällen vor: unbefugte Datenerhebung von nicht allgemein zugänglichen personenbezogenen Daten, Erschleichung einer Datenübermittlung, Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken trotz Widerruf des Betroffenen, Verstoß gegen die Informationspflicht bei Kenntnis unrechtmäßiger Datenerhebung.
Wann brauche ich eine Einwilligung DSGVO
Direktwerbung: Eine Einwilligung ist erforderlich, wenn das Unternehmen die personenbezogenen Daten seiner ehemaligen Kunden, Antragssteller oder Interessenten nutzt, um Direktwerbung zu betreiben.
Im Umkehrschluss sind Daten nicht personenbezogen, wenn sie nicht einer einzelnen, natürlichen, lebenden Person zuordenbar sind: etwa anonymisierte Daten (wie bei einer Wahl oder Umfrage), Daten, die zu Unternehmen und anderen Organisationen gehören, oder Daten mit Bezug zu nicht mehr lebenden Personen.Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der Union stattfindet.
Wann findet DSGVO keine Anwendung : Im Einzelnen bedeutet das: Erstens sind nur Daten über natürliche Personen, nicht hingegen über juristische Personen wie etwa Unternehmen geschützt. Zweitens muss die Information Rückschlüsse auf die Person zulassen; anonymisierte Daten fallen also nicht in den Anwendungsbereich.