In der Regel hat der Arbeitgeber Zugang zu den Lohndokumenten seines Mitarbeiters, da er für die Erstellung und Verwaltung der Lohnabrechnungen verantwortlich ist. Darüber hinaus können auch andere Mitarbeiter des Unternehmens Zugang zu den Lohndokumenten haben, wenn dies für ihre Arbeit notwendig ist.HR-Dokumente enthalten viele personenbezogene Daten. Dazu gehören auch besondere Arten personenbezogener Daten wie beispielsweise die Religionszugehörigkeit. Nach der DSGVO und dem BDSG unterliegen die in der Gehaltsabrechnung enthaltenen Informationen also einem besonderen Schutz.„Mit Arbeitskolleg*innen oder Vorgesetzten darf man grundsätzlich immer über Gehalt sprechen“, sagt Ilka Schmalenberg, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Nürnberg. Die Berechtigung schließt auch Familienangehörige ein – das heißt, der oder die Ehepartner*in darf erfahren, was man verdient.
Wer darf über mein Gehalt Bescheid wissen : Solange keine gültige Verschwiegenheitsklausel in Ihrem Arbeitsvertrag vorliegt, dürfen Sie mit Ihren Kollegen über Ihr Gehalt sprechen. Mit Betriebs- oder Personalrat dürfen Sie sich ebenfalls über Ihr Gehalt austauschen, sofern es Ihnen dabei um Fragen der Eingruppierung geht.
Ist der Lohn ein Betriebsgeheimnis
Ist der Lohn ein Betriebsgeheimnis Nein. Der Lohn ist kein Betriebsgeheimnis. Arbeitnehmer:innen dürfen frei über ihr Gehalt sprechen.
Wem darf ich meinen Arbeitsvertrag zeigen : Darf ich dort Inhalte aus meinem Arbeitsvertrag veröffentlichen Grundsätzlich darf man das. Es sei denn, es gibt eine Verschwiegenheitsklausel, die sagt, dass man Interna nicht an Dritte weitergeben darf. Tut der Arbeitnehmer das in diesem Fall doch, könnte das eine Abmahnung nach sich ziehen.
Die allgemeinen Verschwiegenheitsklauseln wirken in diesem Bereich in der Regel nicht. Denn Lohn- und Gehaltsdaten sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für sich keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse.
Die allgemeinen Verschwiegenheitsklauseln wirken in diesem Bereich in der Regel nicht. Denn Lohn- und Gehaltsdaten sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für sich keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse.
Welche Daten des Betriebes dürfen nicht weitergegeben werden Verschwiegenheitspflicht )
Beispiele sind Tatsachen aus dem technischen und betrieblichen Bereich (Produktionseinrichtungen, Computersoftware), aus dem Absatz- und Lieferantenbereich, aus dem Rechnungswesen (Bilanzen, Kalkulationen) und Fakten aus dem Personalbereich.Ist der Lohn ein Betriebsgeheimnis Nein. Der Lohn ist kein Betriebsgeheimnis. Arbeitnehmer:innen dürfen frei über ihr Gehalt sprechen.Der Arbeitgeber ist ebenso zum Stillschweigen verpflichtet in Bezug auf persönliche Daten seiner Angestellten. Eine Weitergabe an Dritte ist verboten. Mit der Unterschrift im Arbeitsvertrag ist die Vereinbarung zum Stillschweigen sowie zur Geheimhaltung, sofern diese wirksam ist, anerkannt.
Ist der Lohn ein Betriebsgeheimnis Nein. Der Lohn ist kein Betriebsgeheimnis. Arbeitnehmer:innen dürfen frei über ihr Gehalt sprechen.
Ist Gehalt sensible Daten : Die Datenschutz-Grundverordnung definiert personenbezogene Daten als "alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen", was bei der Lohnabrechnung zwangsläufig der Fall ist. Hinzu kommt, dass Gehaltsabrechnungsdaten oft sogenannte sensible Daten enthalten.
Welche Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden : Hierzu zählen sensible Informationen wie Gesundheitsdaten, biometrische Merkmale, genetische Details sowie politische und religiöse Ansichten. Ein unvorsichtiger Umgang kann hier nicht nur die Privatsphäre bedrohen, sondern auch tiefe seelische und gesellschaftliche Wunden hinterlassen.
Welche persönlichen Daten sollte man nicht weitergeben
Besondere personenbezogene Daten umfassen Informationen über die ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit.
Die Weitergabe solcher Daten an Dritte ist grundsätzlich nur zulässig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Einwilligung: Die betroffene Person hat ihre ausdrückliche und informierte Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben.Besondere personenbezogene Daten umfassen Informationen über die ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit. Sie sind besonders schützenswert. Betroffene haben vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.