Welche Räume müssen bei der Grundsteuer angegeben werden?
Vereinfacht dargestellt ist bei der Grundsteuererklärung folgendes gemeint: Wohnfläche nach WoFlV, Zubehörräume wie Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume oder Bodenräume sind komplett wegzulassen.Zu Deiner Wohnfläche gehören nicht: Keller, Heizungsräume, Dachboden, Waschküche, Treppen ab drei Stufen, Garage im Haus und Flächen, die weniger als einen Meter hoch sind.Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.

Was gehört zur Wohnfläche in der Grundsteuererklärung : Bei der Ermittlung der Grundfläche sind mit einzubeziehen die Flächen • festeingebauter Gegenstände, wie z.B. Öfen, Heiz- und Klimageräte, Herde, Bade- und Duschwannen, • freiliegender Installationen • nicht ortsgebundener, versetzbarer Raumteiler und • von Einbaumöbeln.

Ist der Flur eine Wohnfläche

In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.

Was passiert bei falscher Wohnfläche Grundsteuer : Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat dem Experten zufolge nichts zu befürchten. Durch die veränderte Zusammensetzung der Grundsteuer entscheidet vor allem die Lage einer Immobilie darüber, ob die Abgabe für Besitzerinnen und Besitzer steigt.

Diese vier Fehler sollten Sie deshalb bei der Grundsteuererklärung vermeiden:

  • Fehler: Stichtag 1. Januar 2022 für Ihre Angaben missachten.
  • Fehler: Veraltete Angaben zum Bodenrichtwert machen.
  • Fehler: Die Abgabefrist versäumen.
  • Fehler: Wohn- und Nutzflächen falsch berechnen.


Flure innerhalb einer Wohnung zählen zur Wohnfläche, Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern jedoch nicht. Für eine genaue Berechnung der Wohnfläche ist es wichtig, die Vorgaben der Wohnflächenverordnung sowie individuelle Vertragsbedingungen zu beachten.

Ist ein Flur Wohnfläche Grundsteuer

Nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV), die auch für die Grundsteuer relevant ist, zählen zur Wohnfläche u.a. Wohn- und Schlafräume, Küche, Speisekammer, Gästezimmer, Badezimmer, separate Toiletten sowie Flure und Dielen.Ein Treppenhaus gehört nicht zur Wohnfläche.Diese Verordnung legt fest, welche Flächen in die Berechnung der Wohnfläche einbezogen werden dürfen und welche nicht. Generell gilt, dass gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Treppenhäuser und Flure in Mehrfamilienhäusern nicht zur Wohnfläche einer einzelnen Wohnung gehören.

Die Wohnfläche wird in fast jedem Bundesland für die Berechnung des Grundsteuerwertes benötigt, sie beeinflusst letztlich auch die Höhe der Grundsteuer. Denn: Je mehr Wohnfläche ein Gebäude hat, desto höher fällt am Ende die Grundsteuer aus.

Wird die Wohnfläche vom Finanzamt kontrolliert : Wird die Wohnfläche vom Finanzamt überprüft Den Finanzbehörden fehlt die Zeit, um jede einzelne Grundsteuererklärung in Bezug auf ihre Richtigkeit, z.B. hinsichtlich der Angaben über die Wohnfläche, zu prüfen.

Was passiert wenn ich Grundsteuererklärung falsch gemacht habe : Was droht, wenn die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht eingereicht wurde Nach Erhalt der Erinnerung vom Finanzamt sollte man der Forderung umgehend nachkommen, da sonst ein Verspätungszuschlag von etwa 25 Euro, im schlimmsten Fall sogar ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden kann.

Wann zählt der Flur nicht zur Wohnfläche

In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.

Wohnflächenberechnung: Was zählt zur Wohnfläche Zur Wohnfläche in einem Haus oder in einer Wohnung gehören vor allem die Flächen von Wohnzimmer, Schlaf- und Kinderzimmer. Die Küche, das Esszimmer, Fluren und Diele, Badezimmer und WCs sowie Abstell- und Nebenräume sind bei der Berechnung ebenfalls zu berücksichtigen.Wenn sich in der Wohnung eine Treppe, bestehend aus mindestens drei Stufen, befindet, zählt die Grundfläche dieser Treppe nicht zur Wohnfläche, da dieser Raum nicht nutzbar ist.

Ist Treppe Wohnfläche Grundsteuer : Ja, die Flure sind Wohnflächen und die Treppenfläche bleibt unberücksichtigt. Außer es handelt sich um eine offene Treppe, dann ist der Platz darunter Wohnfläche. Die Berechnung erfolgt analog zur Berechnung unter Dachschrägen.