Laut dem BImSchV dürfen Öfen ab 2025 folgende Abgaswerte nicht mehr überschreiten: 0,15 Gramm Feistaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. In den vergangenen Jahren wurden bereits Kaminöfen der Baujahre 1975 bis 1984 außer Betrieb genommen oder mussten bis Ende 2017 umgerüstet werden.Betroffen sind grundsätzlich nur Anlagen mit verschließbarer Tür, so ein Ofenbauer aus München. Betroffen sind unter anderem die beliebten Schwedenöfen. Nicht betroffen sind dagegen offene Kamine, Herde und geschlossene Kamine, die auch in offenem Zustand in Betrieb sein können.Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.
Wie erkenne ich ob mein Kaminöfen noch zulässig ist : Ob der Kaminofen eine entsprechende CE- oder DIBt–Zertifizierung besitzt kann man unter anderem direkt am Ofen selbst erkennen. Denn alle zertifizierten Kamine erhalten ein Typenschild mit Zertifikatsnummer.
Sind Holzöfen ab 2024 noch erlaubt
Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.
Welche Kamine müssen nicht nachgerüstet werden : Private Kochherde, Backöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen (so genannte historische Öfen) sollen nicht unter das Austausch- und Nachrüstungsprogramm fallen.
BlmSchV Stufe 2 Seit dem 1. Januar 2015 ist die zweite Stufe der 1. BImSchV in Kraft. Für alle Kamine, Öfen und Kaminöfen, die nach diesem Datum in Betrieb genommen wurden, gelten anspruchsvollere Grenzwerte von 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,04 g/m³ Feinstaub.
Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.
Welche Kamine brauchen einen Feinstaubfilter
In zwei Jahren müssen auch modernere Kamin- und Holzöfen mit Feinstaubfilter ausgerüstet sein. Ab 2025 greift für alle Feueranlagen mit festen Brennstoffen die Kaminofenverordnung. Dann müssen auch zwischen 1995 und 2010 gebaute Öfen strenge Schadstoffauflagen erfüllen – oder stillgelegt werden.Kosten für das Nachrüsten von Staubabscheidern
Aktive Feinstaubfilter für Kaminöfen (aktive Staubabscheider) | |
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Anschaffung | ca. 1.000 € |
Einbau durch Fachbetrieb | ja |
Laufende Kosten | Stromkosten |
Anhand der Kaminofenverordnung wurden alle zwischen 1975 und 1984 neu hergestellten Geräte bis Ende 2017 umgestellt. Die dritte Stufe der Umstellung erfolgte Ende 2020.
Diese Grenzwerte wurden in zwei Stufen untergliedert:
BImSchV Stufe 2 betrifft Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen wurden. Stufe 2 ist seit 2018 in Kraft.
Sind Holzheizungen ab 2024 noch erlaubt : Für Kaminöfen läuft Ende 2024 eine Nachrüstpflicht ab. Eine grundsätzliche Austauschpflicht gibt es allerdings nicht. Und auch eine Menge Sonderregelungen. Eine grundsätzliche Austauschpflicht für alte, fossile Heizungen ab 2024 gibt es nicht.
Wer baut Feinstaubfilter in den Kamin ein : Feinstaubrußfilter im Kaminofen einbauen
In den meisten Fällen können Sie den Feinstaubrußfilter selbst einbauen. Nach dem Einbau muss jedoch der Schornsteinfeger die Nachrüstung abnehmen und Ihnen den Betrieb des Kaminofens genehmigen.
Wo wird der Feinstaubfilter bei Kaminöfen eingebaut
Aktive Feinstaubfilter für Ihren Kaminofen kosten etwa 1000 Euro und müssen vom Fachmann eingebaut werden. Sie werden direkt in der Abgasleitung des Kamins angebracht und scheiden Feinstaub auf elektrostatischem weg ab. Ein Stromanschluss ist also notwendig.
Viele haben sich den 31.12.2024 bereits rot im Kalender markiert. Ab diesem Stichtag müssen alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, den Vorgaben der 1. BImSchV, Stufe 2 entsprechen. Für alle anderen Öfen und Kaminöfen gilt ab 2025 ein Nutzungsverbot.Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.
Wie lange sind Holzheizung noch erlaubt : März 2010 in Betrieb genommen wurden, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Besitzer haben dafür bis zum 31.12.2024 Zeit – also bis Ende des kommenden Jahres. Ab 2025 darf dann kein Kaminofen (oder Holzofen) mehr betrieben werden, der die neuen Grenzwerte nicht erfüllt.