Liste Kaminofen-Zulassung vom HKI. Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.Auch offene Kamine, Grundöfen, Herde und Backöfen mit bis zu 15 kW sind von den Kaminofen Vorschriften ab 2024 ausgeschlossen, sofern sie den Vorgaben der 2. Stufe der Verordnung entsprechen.
Welche Ofen haben Bestandsschutz : Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.
Sind Holzofen ab 2024 noch erlaubt
Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.
Welche Kaminöfen brauchen keinen Filter : von der Pflicht zur Einhaltung von Grenzwerten bei der Erzeugung von Feinstaub ausgenommen werden sollen, handelt es sich um Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen die vor den 1950er Jahren gebaut und installiert wurden. In der Regel handelt es sich hierbei um Kachelöfen und Kochherde.
Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.
Ob der Kaminofen eine entsprechende CE- oder DIBt–Zertifizierung besitzt kann man unter anderem direkt am Ofen selbst erkennen. Denn alle zertifizierten Kamine erhalten ein Typenschild mit Zertifikatsnummer.
Was kostet ein Feinstaubfilter für den Kamin
Kosten für das Nachrüsten von Staubabscheidern
Aktive Feinstaubfilter für Kaminöfen (aktive Staubabscheider) | |
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Anschaffung | ca. 1.000 € |
Einbau durch Fachbetrieb | ja |
Laufende Kosten | Stromkosten |
Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.Betroffen sind grundsätzlich nur Anlagen mit verschließbarer Tür, so ein Ofenbauer aus München. Betroffen sind unter anderem die beliebten Schwedenöfen. Nicht betroffen sind dagegen offene Kamine, Herde und geschlossene Kamine, die auch in offenem Zustand in Betrieb sein können.
Feinstaubrußfilter im Kaminofen einbauen
In den meisten Fällen können Sie den Feinstaubrußfilter selbst einbauen. Nach dem Einbau muss jedoch der Schornsteinfeger die Nachrüstung abnehmen und Ihnen den Betrieb des Kaminofens genehmigen.
Wer muss Feinstaubfilter nachrüsten : Wer muss nachrüsten
- Anlagen mit einem Prüftermin zwischen 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 mussten bis spätestens 31. Dezember 2020 nachgerüstet oder stillgelegt werden.
- Kamine, deren Typschild ein Datum zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 ausweisen, haben noch bis zum 31. Dezember 2024 Schonfrist.
Sind Holzheizungen ab 2024 noch erlaubt : Für Kaminöfen läuft Ende 2024 eine Nachrüstpflicht ab. Eine grundsätzliche Austauschpflicht gibt es allerdings nicht. Und auch eine Menge Sonderregelungen. Eine grundsätzliche Austauschpflicht für alte, fossile Heizungen ab 2024 gibt es nicht.
Was kostet der Einbau eines Feinstaubfilter
Aktive Feinstaubfilter kosten meist zwischen 2.000 und 3.000 Euro, dazu kommen die Montagekosten. Der Einbau in das Abgasrohr muss von einem Fachmann vorgenommen werden. Passivfilter sind ab etwa 400 Euro erhältlich.
Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.BImSchV). Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novelle schreibt außerdem vor, dass bis Ende 2024 veraltete Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und 31.3.2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.