Zwei Punkte sind essentiell um einen Einspruch einzulegen:
- Form: der Einspruch MUSS in Schriftform eingelegt werden. Üblicher Weise sendet man ein Schreiben an das Finanzamt.
- Frist: ein Einspruch kann nur zeitlich begrenzt eingelegt werden. Dafür hat man einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides Zeit.
Entscheidung. Das FG hat entschieden, dass auch ein per E-Mail eingelegter Einspruch schriftlich eingelegt ist, da die E-Mail eine Unterform der Schriftform darstellt.Die Einwendung – wie hier gegen den Einkommensteuerbescheid vorgebracht – ist unbegründet (§ 351 Abs. 2 AO). Zu prüfen ist allerdings in diesen Fällen immer, ob das Begehren nicht auch als Einspruch gegen den Grundlagenbescheid auszulegen ist.
Wie hat ein Einspruch auszusehen : Förmlichen Einspruch einlegen
Formale Vorgaben, wie er auszusehen hat, gibt es nicht. Ein Einspruch geht per Post (Unterschrift nicht vergessen), aber auch per Fax, E-Mail oder ELSTER.
Ist ein Einspruch ohne Unterschrift gültig
Der Einspruch muss schriftlich eingereicht werden oder zu Protokoll erklärt werden, Paragraf 357 Abs. 1 AO. Der Einspruch muss nicht eigenhändig unterschrieben sein. Es genügt, wenn aus dem Schriftstück hervorgeht, wer den Einspruch eingelegt hat, Paragraf 357 Absatz ein Satz 2 AO ist wirksam eingelegt.
Was ist ein Formgerechter Widerspruch : Zur Wahrung der Rechtswirksamkeit muss ein Widerspruch auch formgerecht eingelegt werden. Hierzu ist der Rechtsbehelf – sofern nicht die elektronische Form oder die Niederschrift gewählt wird – vom Widerspruchsführer oder dessen Bevollmächtigten handschriftlich zu unterzeichnen.
Die elektronische Übermittlung des Einspruchs erspart Ihnen neben dem Porto die Postlaufzeit und hilft, den Einspruch fristgerecht einzulegen. Mit der sofortigen elektronischen Annahmebestätigung erhalten Sie zudem einen Beleg über den erfolgreichen Eingang des Einspruchs im Finanzamt.
Durch den Abhilfebescheid ist das Einspruchsverfahren erledigt. Dessen Fortsetzung kann daher grundsätzlich nicht mehr verlangt werden. Es können allerdings im Rahmen eines erneuten Einspruchs – unter Beachtung der ab Bekanntgabe des Abhilfebescheids laufenden Einspruchsfrist – neue Gesichtspunkte vorgebracht werden.
Kann ein Einspruch abgelehnt werden
Was passiert, nachdem ich Einspruch eingelegt habe Nach der Abgabe des Einspruches prüft die Finanzbehörde den Bescheid genau. Dabei entscheidet sie zuerst, ob der Einspruch zulässig ist. Denn ein Einspruch kann zwar zulässig, in der Sache aber unbegründet sein und daher abgelehnt werden.Formvorschriften für den Widerspruch
Der Widerspruch kann schriftlich, zur Niederschrift oder auf dem elektronischen Weg eingelegt werden. Die Schriftlichkeit ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch handschriftlich unterschrieben ist!Sehr geehrte Damen und Herren, am ___________ ist mir der oben genannte Bescheid zugegangen. Mit der darin getroffenen Entscheidung bin ich jedoch aus folgenden Gründen nicht einver- standen: (Erklären Sie hier, warum die Entscheidung aus Ihrer Sicht nicht richtig ist. Bleiben Sie da- bei unbedingt sachlich!
Sie können über Mein ELSTER Einspruch gegen bestimmte Verwaltungsakte einlegen. Zusätzlich ist es möglich, die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO zu beantragen. Sie können über Mein ELSTER einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist für Ihre Steuererklärung stellen.
Kann man Einspruch über Elster einlegen : Sie können über Mein ELSTER Einspruch gegen bestimmte Verwaltungsakte einlegen. Zusätzlich ist es möglich, die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO zu beantragen. Sie können über Mein ELSTER einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist für Ihre Steuererklärung stellen.
Was ist der Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch : Der Einspruch ist spezieller und kommt z. B. beim Steuerbescheid, Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Vollstreckungsbescheid zum Einsatz. Der Widerspruch kommt dagegen häufiger infrage, weil dieser nicht nur gegen behördliche Entscheidungen, sondern auch gegen zivilrechtliche Forderungen eingelegt werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen einem Widerspruch und einem Einspruch
Einspruch und Widerspruch sind beides Rechtsbehelfe, bei denen Sie sich mit einer Entscheidung nicht einverstanden erklären. Im Falle des Steuerbescheids ist Einspruch der richtige Begriff, wenngleich es in der Praxis keinen Unterschied macht, wenn Sie in Ihrem Schreiben den Begriff Widerspruch nutzen.
Sie haben auch eine ähnliche Funktion: Mit beiden kannst du dich gegen Entscheidungen wehren. Sie unterscheiden sich allerdings in ihrem Anwendungsbereich. Der Einspruch ist ein wenig spezieller als der Widerspruch und geht nur bei bestimmten Entscheidungen (z.B. Bußgeldbescheide).Wie legt man richtig Einspruch ein
hiermit lege ich gegen obigen Steuerbescheid frist- und formgerecht Einspruch ein. Meine Begründung lautet wie folgt: (Führe hier die Gründe auf, weshalb du den Bescheid für falsch hältst.) Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Einspruchs.
Wo finde ich Einspruch bei ELSTER : Umso erfreulicher ist die Nachricht: Der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann ab sofort auch online per ELSTER eingelegt werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie sich dort registriert haben. Unter „Formulare“ >> „sonstige Formulare“ steht das Formular zur Verfügung.