Unter welchen Voraussetzungen ist die Opferentschädigungsrente möglich
Grad der Schädigung | Höhe der Beschädigtenrente |
---|---|
50 % | 283 Euro |
60 % | 360 Euro |
70 % | 499 Euro |
80 % | 603 Euro |
Dazu gehören z.B. erforderliche Heilbehandlungen und medizinische Rehabilitationen. Darüber hinaus erhalten Sie eine Einmalzahlung, deren Höhe sich nach dem Grad der Schädigungsfolgen richtet. Auch Hinterbliebene von Personen, die auf Grund der Gewalttat verstorben sind, erhalten Leistungen.Die Opferhilfe kann für finanzielle Schäden aufkommen, die als Folge der Straftat entstanden sind. Dies ist beispielsweise die Entschädigung von Lohnausfall oder von Fahrspesen. Auch Bestattungskosten oder Kosten für eine Hilfe im Haushalt können durch die Opferhilfe entschädigt werden, nicht jedoch Sachschäden.
Wird Opferentschädigung rückwirkend gezahlt : Leistungen werden rückwirkend ab dem Schädigungstag gewährt, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem schädigenden Ereignis gestellt wird. Bei späterer Antragstellung werden Leistungen ab dem Antragsmonat bewilligt. Es empfiehlt sich daher, den Antrag schnell zu stellen.
Wie hoch opferrente
Bei der Opferrente handelt es sich um eine monatliche Zuwendung in Höhe von nunmehr 330 Euro. Wenn Ihr Einkommen die nach § 17a StrRehaG maßgeblichen Einkommensgrenzen nur geringfügig überschreitet, erhalten Sie einen entsprechenden Teilbetrag. Die Opferrente wird nur auf Antrag gewährt.
Wie lange bekommt man OEG : Im Gesetz ist außerdem festgelegt, dass die Rechtslage zum Tatzeitpunkt herangezogen wird. Das bedeutet für Betroffene, die bis zum 1. Januar 2024 geschädigt werden oder wurden, dass sie einen Anspruch nach dem aktuell geltenden Recht (OEG) nachweisen müssen.
Menschen, die Opfer eines Angriffs geworden sind, haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf staatliche Opferhilfe. Das regelt das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Achtung: Das gilt nur, wenn Sie dabei einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Reine Sachschäden werden durch das OEG nicht reguliert.
Den Antrag können Sie formlos stellen. Sie können den Antrag bei jeder Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales stellen, aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern, zum Beispiel einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und bei den Gemeinden.
Wann zahlt die Opferhilfe
Die Opferhilfe kann Therapiekosten übernehmen, wenn das Opfer oder eine nahe angehörige Person zur Verarbeitung der Straftat eine Therapie benötigt. Die Höhe dieser Hilfe ist abhängig von der finanziellen Situation des Opfers bzw. der angehörigen Person.Die Expertinnen und Experten der Opferhilfeeinrichtungen bieten die Möglichkeit, über die Folgen der Tat zu sprechen, sie leisten psychosoziale Unterstützung, informieren über ein mögliches Strafverfahren und finanzielle Entschädigungsleistungen.1 Jahr
Die Bearbeitungsdauer von Erstanträgen nach dem OEG beträgt in der Regel rund 1 Jahr. Hierzu darf angemerkt werden, dass die Verfahrensdauer insbesondere von der Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären, abhängt.
(Beispiel: Beträgt Ihr Monatseinkommen als alleinstehende Person 1.477 Euro, so erhalten Sie eine Opferrente in Höhe von 50 Euro, weil das Einkommen die Einkommensgrenze um 250 Euro übersteigt.) Für jedes Kind, für das die oder der Berechtigte einen Kindergeldanspruch hat, wird die Einkommensgrenze um 409 Euro erhöht.
Wie lange wird die OEG Rente gezahlt : Zum Beginn des Jahres 2024 wird das Recht der Sozialen Entschädigung in einem umfassenden Schritt neu geregelt. Die bisherigen Gesetze des Sozialen Entschädigungsrechts, bekannt als Opferentschädigungsgesetz (OEG), werden ab dem 1. Januar 2024 aufgehoben.
Welche Leistungen nach OEG : Die Leistungen nach OEG umfassen insbesondere:
- Heil- und Krankenbehandlung, Pflegeleistungen.
- Hilfsmittel ( z. B. Prothesen, Zahnersatz, Rollstuhl)
- Entschädigungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene.
- Bestattungs- und Sterbegeld.
- Zusätzliche fürsorgerische Leistungen bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit ( z. B.
Wer erhält Leistungen nach dem OEG
Wer persönlich oder als Angehöriger durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, dem stehen möglicherweise Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG – ab 2024 SGB XIV) zu. Ziel ist, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen solcher Taten auszugleichen.
Bis zu einem Einkommen von 1.527 Euro (1.936 Euro bei Paaren) wird die Opferrente anteilig gezahlt. (Beispiel: Beträgt Ihr Monatseinkommen als alleinstehende Person 1.477 Euro, so erhalten Sie eine Opferrente in Höhe von 50 Euro, weil das Einkommen die Einkommensgrenze um 250 Euro übersteigt.)Menschen, die Opfer eines Angriffs geworden sind, haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf staatliche Opferhilfe. Das regelt das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Achtung: Das gilt nur, wenn Sie dabei einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Reine Sachschäden werden durch das OEG nicht reguliert.
Wer hat Anspruch auf einen opferrente : Bis zu einem Einkommen von 1.527 Euro (1.936 Euro bei Paaren) wird die Opferrente anteilig gezahlt. (Beispiel: Beträgt Ihr Monatseinkommen als alleinstehende Person 1.477 Euro, so erhalten Sie eine Opferrente in Höhe von 50 Euro, weil das Einkommen die Einkommensgrenze um 250 Euro übersteigt.)