Gehört dem Eigentümer das Grundstück 100%, ist bei “Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler” 1 und bei “Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner” 1 einzutragen.An drei verschiedenen Stellen in der Grundsteuererklärung müssen Sie Zähler und Nenner eintragen:
- Flurstücknummer.
- wirtschaftliche Einheiten.
- Anteil am Grundstück als Angabe über die Eigentumsverhältnisse.
In Zeile 12 ist auf der rechten Seite die Gesamtwohnfläche von ‚99' qm einzutragen. Bei Wohngrundstücken sind hier keine Angaben erforderlich. Hier ist nur bei neu begründetem Wohnungseigentum eine Angabe erforderlich. In der Regel ist hier somit keine Angabe zu machen.
Was ist erste Fläche schlüsselwert 1 : Das ist der sogenannte "Schlüsselwert", das heißt, bei einem Einfamilienhaus auf einem Grundstück wäre das die Auswahl "erste Fläche, Schlüsselwert: 1". Tatsächlich ist diese Zeile 11 momentan die größte Stolperstelle, bei der die Leute die meiste Hilfe brauchen.
Was ist der Zähler und der Nenner beim Flurstück
Flurstück: Zähler/Nenner
Die Nummer eines Flurstücks besteht aus Zähler und Nenner, also lautet zum Beispiel 83/194. Wichtig: Der gesamte Grundbesitz, der zum Beispiel mit einem Einfamilienhaus bebaut und im Übrigen als Garten genutzt wird, kann durchaus aus mehreren Flurstücken bestehen.
Was ist Zähler und Nenner bei Miteigentumsanteil : Angegeben wird der Miteigentumsanteil mit Zähler und Nenner: Im Zähler ist der auf den Eigentümer entfallende Anteil angegeben, während der Nenner den Rahmenwert des Objekts angibt.
Mit Flurstück wird ein einzelnes Grundstück bezeichnet. Die Nummer eines Flurstücks besteht aus Zähler und Nenner, also lautet zum Beispiel 83/194. Wichtig: Der gesamte Grundbesitz, der zum Beispiel mit einem Einfamilienhaus bebaut und im Übrigen als Garten genutzt wird, kann durchaus aus mehreren Flurstücken bestehen.
Zu Zeile 11
Geben Sie bitte an, wem das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört. Bei einem Erbbaurecht geben Sie bitte die Rechtsform des Erbbauberechtigten an.
Was trage ich in Zeile 14 Grundsteuererklärung ein
In den Zeilen 11 bis 14 ist damit nur die Summe der Wohn- und Nutzflächen einzutragen. Eine separate Angabe der Nutzflächen ist damit nur bei Mietwohngrundstücken erforderlich.Tragen Sie in Zeile 11 ein, zu welchem Anteil das Flurstück der wirtschaftlichen Einheit zuzuordnen ist.Beträgt Ihr Miteigentumsanteil zum Beispiel 10,23 /1.000 tel tragen Sie bitte bei Zähler Kennzahl 17 "10,23" und bei Nenner Kennzahl 18 "1000" ein. Mit Hilfe dieser Eintragungen wird in einem späteren Schritt Ihr genauer Anteil an dem Grundstück ermittelt. Wählen Sie bitte hier "erste Fläche (Schlüsselwert 1)" aus.
Die Nummer eines Flurstücks besteht aus Zähler und Nenner, also lautet zum Beispiel 83/194. Wichtig: Der gesamte Grundbesitz, der zum Beispiel mit einem Einfamilienhaus bebaut und im Übrigen als Garten genutzt wird, kann durchaus aus mehreren Flurstücken bestehen.
Was geben Zähler und Nenner an : Geschrieben wird dies gewöhnlich in der „Zähler-Bruchstrich-Nenner-Schreibweise“: Die Zahl unter dem Bruchstrich – der sogenannte Nenner oder auch Teiler – gibt an, in wie viele Teile das Ganze geteilt wurde; die Zahl über dem Bruchstrich – der Zähler – gibt an, wie viele Teile davon in diesem Falle gemeint sind.
Wo finde ich Zähler und Nenner für Flurstück : Wo finde ich die Angaben zum Grundstück Die Grundstücks- oder Flurstücksfläche ergibt sich z.B. aus dem Kaufvertrag für das Grundstück oder aus dem Grundbuchauszug. Darüber hinaus können Gemarkung, Flurstücksnummer und Flurstücksfläche im Geoportal (Liegenschaftskataster) abgerufen werden.
Was ist wenn das Flurstück keinen Nenner hat
Flurstücksnummer bzw.
Beachten Sie bitte, dass stets ein Flurstücksnenner anzugeben ist. Ist das gesuchte Flurstück ohne Nenner bezeichnet (z.B. Flur 1 Flurstück 35), tragen Sie in das Eingabefeld den Wert "0" ein.
Die Nummer steht im Grundbuchauszug und lässt sich auch im Internet abrufen. Zuerst wird der Zähler angegeben (456) und dann der Nenner (2). Doch was ist, wenn nur eine Ziffer im Grundbuch steht Das heißt, diese eine Zahl ist der Zähler, das Feld für den Nenner bleibt in diesem Fall leer.Für jede wirtschaftliche Einheit ist eine eigene Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.
Was trage ich in Zeile 20 Grundsteuererklärung ein : Geben Sie bitte in den Zeilen 20 ff. auch Gebäude bzw. Gebäudeteile an, die vollständig oder teilweise von der Grundsteuer befreit sind. Die dazugehörigen Angaben zu einer Steuerbefreiung machen Sie bitte auf der Anlage Grundsteuerbefreiung/ – ermäßigung (HmbGrSt 4).