Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf, um sich gegen gerichtliche oder behördliche Entscheidungen zu wehren. Wenn Widerspruch eingelegt wurde, wird die Rechtmäßigkeit der Entscheidung geprüft. So kommt es im besten Fall zu einer gütlichen Lösung, ohne ein aufwendiges Gerichtsverfahren.Wie schreibe ich den Widerspruch
- Adressat.
- Datum.
- Die Bezeichnung des Bescheids.
- Informationen zur fraglichen Entscheidung.
- Schriftliche Erklärung, dass Sie der Entscheidung widersprechen wollen.
- Begründung für den Widerspruch.
- Nachweise wie Kontoauszüge, ärztliche Atteste und Fotos zur Begründung.
- Ihre Unterschrift.
Ein schriftlicher Widerspruch sollte folgende Informationen beinhalten:
- Absender(adresse)
- Empfängeradresse.
- Datum.
- Aktenzeichen und Datum des Bescheids.
- Begründung des Widerspruchs (wenn möglich mit Nachweisen) – nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll.
- Unterschrift.
Welche Arten von Widerspruch gibt es : Dabei werden grundsätzlich drei unterschiedliche Arten von Widersprüchen unterschieden:
- Der Anfechtungswiderspruch.
- Der Verpflichtungswiderspruch.
- Der Fortsetzungsfeststellungswiderspruch.
Was bringt ein Widerspruch
Ziel des Widerspruchs ist es in der Regel, dass ein Problem gütlich gelöst wird und somit ein gerichtliches Klagverfahren vermieden wird. In den meisten Fällen hat ein eingelegter Widerspruch aufschiebende Wirkung; das heißt, dass die Sache erst einmal nicht rechtskräftig wird bis über den Widerspruch entschieden wird.
Was passiert bei einem Widerspruch : Der Widerspruch bewirkt, dass der Antragsteller keinen Vollstreckungsbescheid erwirken kann, sondern zur Klärung der umstrittenen Forderung in das ordentliche Verfahren des Zivilprozesses überleiten kann.
Zur Wahrung der Rechtswirksamkeit muss ein Widerspruch auch formgerecht eingelegt werden. Hierzu ist der Rechtsbehelf – sofern nicht die elektronische Form oder die Niederschrift gewählt wird – vom Widerspruchsführer oder dessen Bevollmächtigten handschriftlich zu unterzeichnen.
Erhalten Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen einen Bescheid der Pflegekasse, haben sie einen Monat Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch wird gern als formloser Widerspruuch bezeichnet und sollte keine Begründung, auch keine einzelnen Argumente, enthalten!
Was ist wichtig bei einem Widerspruch
Inhalt eines Widerspruchs: Was sollte drinstehen
- Name des Empfängers.
- Anschrift beider Parteien.
- Grund für den Widerspruch.
- Erläuterung der Unwirksamkeit.
- Unterschrift des Arbeitnehmers.
Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.Die Ausgangsbehörde überprüft aufgrund Ihres Widerspruchs noch einmal ihre Entscheidung. Sie kann aufgrund der neuen Prüfung oder der neu bekannt gewordenen Sachverhalte Ihre Einwände für berechtigt halten. In diesem Fall wird sie den Bescheid aufheben oder den Bescheid zu Ihren Gunsten abändern.
Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.
Hat der Widerspruch Aussicht auf Erfolg : Bei dem Widerspruch handelt es sich um einen Rechtsbehelf. Der Widerspruch gegen eine Verwaltungsentscheidung hat daher Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist.
Was muss alles in einen Widerspruch : Ihr Name, Ihre Adresse (mit Telefonnummer) und das Datum. die Anschrift der Behörde, an die der Widerspruch gehen muss. die Erklärung, dass Sie Widerspruch einlegen. das Datum des Bescheides, gegen den der Widerspruch eingelegt wird.
Wann gilt ein Widerspruch als angenommen
Damit der Widerspruch überhaupt zur sachlichen Entscheidung angenommen wird, müssen Sie zum anderen nachvollziehbar darlegen, dass der Verwaltungsakt Sie möglicherweise in eigenen Rechten verletzen kann. Die Juristen sprechen hier von der „Widerspruchsbefugnis“.
Um gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch einzulegen, sind bestimmte Regeln zu beachten. Ein Widerspruch kann schriftlich oder persönlich eingelegt werden. Bei einem elektronischen Widerspruch ist eine spezielle elektronische Unterschrift oder der Versand per De-Mail erforderlich.Grundsätzlich führt der Widerspruch dazu, dass der betreffende Verwaltungsakt bis zu einer Entscheidung nicht „vollzogen“ werden kann (sog. aufschiebende Wirkung oder Suspensiveffekt). Aber Achtung: Bei bestimmten Verwaltungsakten hat der Gesetzgeber die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen.
Wie lange dauert eine Antwort auf einen Widerspruch : Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein.