Der Schutz der Wohngebäudeversicherung greift, wenn das Gebäude oder fest mit dem Gebäude verbundene Einbauten beschädigt werden. Bei einem Wasserschaden ist das beispielsweise der Fall, wenn Leitungs- oder Heizungswasser durch ein defektes Rohr austritt und Boden und Wände ruiniert.Den Wasserschaden zahlt die Versicherung nicht, wenn es sich um einen sogenannten "Elementarschaden" handelt und Elementarschäden beim Versicherten nicht gedeckt sind. Typische Beispiele hierfür sind Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmungen oder Erdrutsche.Vor allem Heizungsrohre, Wasseranschlüsse an Waschmaschinen, Armaturen in Küche und Bad, oder auch Zu- und Abflussrohre rund um das Gebäude sind betroffen. Versicherer verwenden hier gerne den Begriff des bestimmungswidrigen Austritts von Leitungswasser.
Welche Kosten kann man bei einem Wasserschaden geltend machen : So können Sie bei einem Wasserschaden möglicherweise etwa Kosten für die Reparatur von beschädigten Einrichtungsgegenständen, die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat und die professionelle Schadensbeseitigung einschließlich Trocknungsmaßnahmen geltend machen.
Wann zahlt die Leitungswasserversicherung nicht
Die Leitungswasserversicherung kann ein eigenständiger Punkt der Gebäudeversicherung sein, die – wie auch eine Feuerversicherung – frei wählbar ist. Hast Du Dein Gebäude lediglich gegen Hagel, Sturm und Brand versichert, zahlt die Versicherung bei Leitungswasserschäden nicht.
Wann ist ein Wasserschaden selbst verschuldet : Im Haus können außerdem defekte technische Geräte wie Waschmaschine, Spülmaschine oder ein undichter Boiler einen Wasserschaden verursachen. Auch eine übergelaufene Badewanne kann für Pfützen mit Folgen sorgen, dieser Schaden ist dann aber selbstverschuldet. Hochwasser oder Starkregen gelten als Einwirkung von außen.
Ist die Immobilie vom Wasserschaden betroffen, deckt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Reparatur und Instandsetzung und weitere Folgeschäden ab. Das umfasst insbesondere Schäden, die am Gebäude oder dessen fest verbundenen Bestandteilen durch den Wasseraustritt aus Sanitär- und Heizungsanlagen entstehen.
Im Leistungsumfang der Leitungswasserversicherung ist sowohl die Ortung der undichten Installationen als auch deren Reparatur inbegriffen. Zudem kommt sie für die Trockenlegung und Sanierung von Durchnässungsschäden an Böden, Wänden sowie Decken auf.
Was ist Bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
Als bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser gilt Wasser, das ungewollt und entgegen der Planungen des Nutzers aus Leitungen austritt. Das Wasser wird hierbei per Definition nicht an der angedachten Stelle freigesetzt, oder es liegt keine bestimmungsgemäße Verwendung vor.Wird der Wasserschaden von der Versicherung gedeckt, übernimmt diese in aller Regel folgende Kosten: Kosten für die Beseitigung der Schadensursache. Kosten für weitere Beschädigungen. Kosten für notwendige Reparaturen.Wer seine Wasserinstallation nicht regelmäßig kontrolliert oder beim Auftreten eines Wasserschadens nicht für Schadensbegrenzung sorgt – etwa durch das Zudrehen der Hauptleitung –, handelt grob fahrlässig.
Die Wohngebäudeversicherung zahlt Wasserschäden am Haus, allerdings nur bei Leitungslecks, egal ob an Trinkwasserleitungen oder Abwasserrohren. Dazu gehören angeschlossene Schläuche, etwa für die Waschmaschine. Auch Heizungsrohre, Heizkörper und Boiler sind mitversichert, ebenso Rohre von Klimaanlagen.
Wer zahlt Renovierung bei Wasserschaden : Gebäudeversicherung zahlt Instandsetzung des Gebäudes und Trocknung. Hat der Wasserschaden in der Mietwohnung nicht nur Hausrat beschädigt, sondern auch Mauern oder Fußböden, ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung. Diese Versicherung zahlt der Vermieter, er kann sie aber auf die Miete umlegen.
Was zählt nicht als Rohrbruch : Was zählt nicht als Rohrbruch Ist ein Rohr brüchig oder porös, aber es tritt noch kein Wasser aus, so gilt dieser Fall nicht als Rohrbruch.
Ist eine Trinkwasseranalyse Pflicht
Gemäß § 14b Abs. 4 der Trinkwasserverordnung müssen Hauseigentümer:innen (nicht Mieter:innen) einmal in drei Jahren ein für Probenahme und Untersuchung von Legionellen akkreditiertes Labor damit beauftragen, Wasserproben zu entnehmen und auf Legionellen zu prüfen (systemische bzw. orientierende Untersuchung).
Das Gericht regelt die Beweislast wie folgt: Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die Zerstörung der Mietsache nicht zu vertreten hat, nur, wenn die vermieteten Räume unstreitig infolge des Mietgebrauchs zerstört worden sind.Gemäß § 14b Abs. 4 der Trinkwasserverordnung müssen Hauseigentümer:innen (nicht Mieter:innen) einmal in drei Jahren ein für Probenahme und Untersuchung von Legionellen akkreditiertes Labor damit beauftragen, Wasserproben zu entnehmen und auf Legionellen zu prüfen (systemische bzw. orientierende Untersuchung).
Wann muss eine trinkwasseruntersuchung durchgeführt werden : Trinkwasserverordnung und Legionellen
Meldungen an das Gesundheitsamt sind unverzüglich vorzunehmen, wenn in einer Trinkwasserinstallation der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml in Anlage 3 Teil II TrinkwV für Legionellen erreicht wird.