Was für Daten benötige ich für die Grundsteuererklärung?
Welche Daten und Informationen werden für das Ausfüllen der Erklärung benötigt

  • Gemarkung.
  • Flurstücksnummer.
  • Flurstücksfläche.
  • Grundbuchblattnummer.
  • zur wirtschaftlichen Einheit (Grundstück) gehörender Anteil.
  • Wohn- und Nutzflächen der Gebäude.

Letzter Einheitswertbescheid des Finanzamts (Wird vom Finanzamt automatisch nach Eigentumserwerb zugestellt; bei Verlust kann er neu angefordert werden.) der letzte Grundbuchauszug oder der Notarvertrag, um alle Flurstückdaten (wie z. B. Gemarkung, Fläche, Flurstücksnummer) zu erhalten.Dafür reicht es, wenn Sie folgende Angaben machen: Grundbuchdaten (etwa Adresse, Eigentümer, Flurnummer, Grundstücksfläche) Art der Nutzung (Wohnen oder gewerbliche Nutzung) Aktenzeichen des Einheitswertes.

Was für Angaben brauche ich für die Grundsteuererklärung : Von Ausnahmen abgesehen, sind zusätzlich lediglich die Grundstücksfläche, Wohn-/Nutzfläche, Bodenrichtwert und durchschnittlicher Bodenrichtwert anzugeben. Die beiden letztgenannten Angaben sind zur Ermittlung des sog. Lagefaktors anzugeben.

Was passiert wenn ich die Grundsteuererklärung falsch gemacht habe

Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat dem Experten zufolge nichts zu befürchten. Durch die veränderte Zusammensetzung der Grundsteuer entscheidet vor allem die Lage einer Immobilie darüber, ob die Abgabe für Besitzerinnen und Besitzer steigt.

Welche Räume müssen bei der Grundsteuer nicht angegeben werden : Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Gebäudeteil Fläche wird angerechnet
Abstellräume außerhalb der Wohnung Nein
Wohnräume, Küche Bad, WC Ja
Flur Ja
Keller, Waschküche Nein

Diese vier Fehler sollten Sie deshalb bei der Grundsteuererklärung vermeiden:

  • Fehler: Stichtag 1. Januar 2022 für Ihre Angaben missachten.
  • Fehler: Veraltete Angaben zum Bodenrichtwert machen.
  • Fehler: Die Abgabefrist versäumen.
  • Fehler: Wohn- und Nutzflächen falsch berechnen.


Wird die Wohnfläche vom Finanzamt überprüft Den Finanzbehörden fehlt die Zeit, um jede einzelne Grundsteuererklärung in Bezug auf ihre Richtigkeit, z.B. hinsichtlich der Angaben über die Wohnfläche, zu prüfen.

Was passiert wenn man den falschen Bodenrichtwert angibt

Sie sind online über das Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) des jeweiligen Bundeslandes abrufbar. Sollten veraltete Angaben zu Bodenrichtwerten gemacht werden, droht im schlimmsten Fall ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung – selbst wenn dies unbeabsichtigt geschieht.In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.Nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV), die auch für die Grundsteuer relevant ist, zählen zur Wohnfläche u.a. Wohn- und Schlafräume, Küche, Speisekammer, Gästezimmer, Badezimmer, separate Toiletten sowie Flure und Dielen.

Sie finden diese zum Beispiel in der oberen linken Ecke Ihres letzten Einkommensteuerbescheides. In Zeile 51 ist nun der Anteil (hier: 1/2) des einzelnen Ehegatten an der Wohnung anzugeben.

Welche Räume müssen bei der Grundsteuer nicht mit angegeben werden : Grundsteuererklärung: Was nicht zur Wohnfläche zählt

Einige Räume müssen in der Grundsteuererklärung nicht angegeben werden. Dazu gehören: Räume im Keller (zum Beispiel Heizungsräume, Waschküchen und Vorratsräume), sofern sie nicht Wohnzwecken dienen. Treppen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.

Welche Räume gehören nicht zur Wohnfläche : Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.

Ist das Treppenhaus im Einfamilienhaus Wohnfläche

In der Regel zählen Flure innerhalb einer Wohnung zur Wohnfläche, während gemeinschaftlich genutzte Flure und Treppenhäuser meist nicht dazu gerechnet werden. Diese Regelung kann jedoch je nach lokalen Vorschriften und spezifischen Vertragsbedingungen variieren.

Geschickt weglassen: Diese Räume sparen Grundsteuer

Bei der Wohnfläche lassen Sie Kellerräume, Waschküchen und Heizungsräume komplett weg. Auch Dachböden zählen nicht zur Wohnfläche. Auch bei Treppen lohnt es sich, genau hinzusehen.Über die Angabe in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld “Enthalten in” wird die Zuordnung vorgenommen, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des jeweiligen Flurstücks zuzuordnen ist.

Was trage ich in Zeile 49 Grundsteuererklärung ein : Sind für das Grundstück verschiedene Bodenrichtwerte anzuwenden, weil sich das Grundstück zum Beispiel über mehrere Bodenrichtwertzonen erstreckt, tragen Sie in den Zeilen 49 ff. die anteilige Fläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert ein.