Abgestellt werden dürfen grundsätzlich nur Autos & Co. – alles andere könnte Zweckentfremdung sein. Und die kann richtig teuer werden. Garagen sind in der Regel als Unterstand für Kraftfahrzeuge, in der Regel Autos, vorgesehen und sie werden auch nur als solche genehmigt.Eine Garage gilt rechtlich als Nutzfläche, jedoch NICHT als Lagerfläche. Die Nutzung einer Garage ist in den meisten Bundesländern gesetzlich in der sogenannten Garagenverordnung geregelt. Diese variiert je nach Bundesland und besagt im Grundtenor, dass in einer Garage lediglich Kraftfahrzeuge verwahrt werden dürfen.Was darf man nicht in die Garage stellen Da sich bei Garagen die Nutzung nur auf mit dem Kfz in Zusammenhang stehende Gegenstände beschränkt, dürfen Sie diese nicht als Lagerraum für andere Dinge nutzen. Eine Garagennutzung als Werkstatt ist somit ebenfalls verboten.
Was darf man in eine Garage stellen : Zubehör wie Reifen, Werkzeug, Pflege- und Putzmittel dürfen in einer Garage gelagert werden. Nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter können darin zudem Motorräder, Moped oder Fahrräder parken.
Sind Fahrräder in der Garage erlaubt
Fahrrädern werden meist von den Behörden in der Garage toleriert, sofern sie das Einparken nicht erschweren. Deshalb rät der ADAC, die Räder aufzuhängen. Ist die Garage Teil einer angemieteten Wohnung, wird beides rechtlich als Einheit angesehen.
Wer kontrolliert die Nutzung von Garagen : Garagen sind für Autos da, und das wird vom Ordnungsamt auch kontrolliert. Bei Zweckentfremdung drohen saftige Strafen – von Bußgeld bis zum Abriss. Ob Partyraum, Büro oder Klamotten-Lager: Garagen werden seit jeher nicht nur für Autos genutzt.
Wer Möbel in einer Garage lagert, riskiert empfindliche Strafen – denn es ist Verboten.
Unzureichender Schutz vor Staub und Schmutz:
Garagen sind normalerweise nicht so staubdicht wie der Innenraum eines Hauses. Möbel, die in der Garage gelagert werden, sind daher anfälliger für Staub und Schmutz, was die Pflege und Wartung erschweren kann.