Eine Verordnung vom erstbehandelnden Arzt reicht für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse aus. Allerdings werden nur Krankenfahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Privatfahrzeug, Taxi oder Mietwagen übernommen.Rettungsfahrten können verordnet werden, wenn der Patient aufgrund seines gesundheitlichen Zustands mit einem qualifizierten Rettungsmittel befördert werden muss. Qualifizierte Rettungsmittel sind Rettungswagen, Notarztwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und Rettungshubschrauber.Das Wichtigste in Kürze. Krankenkassen übernehmen nur Fahrtkosten für Krankenbeförderungen, die medizinisch notwendig sind. Verordnet werden können Transporte zu stationären Behandlungen, zu vor- und nachstationären Behandlungen, sowie zu ambulanten Operationen mit Vor- und Nachbehandlung.
Wann werden Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen : Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind.
Welcher Pflegegrad für Krankentransport
Künftig können für Patienten ab dem Pflegegrad 3 deshalb Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung weiterhin verordnet und genehmigt werden. Allerdings muss eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung zusätzlich ärztlich festgestellt und bescheinigt werden.
Wann darf eine Krankenbeförderung verordnet werden : Eine Krankenbeförderung kann verordnet werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig ist.
Wir übernehmen die Kosten, wenn die Fahrten zwingend medizinisch notwendig sind und mit einer unserer Leistungen zusammenhängen. Außerdem muss es sich um die nächst erreichbare Einrichtung handeln oder Ihr Arzt überweist Sie zu einem weiter entfernten Ort. Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung .
bei einer stationären Behandlung, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. bei ambulant behandelten Patienten, die einen hohen Pflegebedarf haben oder sehr schwer erkrankt sind.
Welche Voraussetzungen für Transportschein
Die Voraussetzungen sind:
- Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BI", "aG" oder "H", oder.
- Sie haben den Pflegegrad 4 oder 5, oder.
- Sie haben den Pflegegrad 3 und sind ärztlich bestätigt dauerhaft in Ihrer Mobilität eingeschränkt.
Definition: Was ist medizinische Notwendigkeit Damit eine Behandlung als medizinisch notwendig gilt, müssen folgende 3 Voraussetzungen erfüllt sein: Es liegt tatsächlich eine Erkrankung vor. Es werden angemessene diagnostische Maßnahmen ergriffen, die objektiv zur Erkrankung passen.Hinweis: Die Krankenkasse kann auf Antrag des Patienten in vergleichbaren Fällen eine Krankenbeförderung genehmigen. Dazu gehören: › Patienten, die bei der Krankenbeförderung eine medizinisch-fachliche Betreuung oder eine fachgerechte Lagerung benötigen.
Die Verordnung einer Krankenbeförderung ist nur auszustellen, wenn der Versicherte wegen Art und Schwere der Erkrankung nicht zu Fuß gehen, kein öffentliches Verkehrsmittel oder privates Kraftfahrzeug benutzen kann und die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig ist.
Wer hat Anspruch auf Transportschein : Hierbei handelt es sich um Versicherte, die eine der folgenden Bedingungen aufweisen: Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit) Pflegegrad 4 oder 5.
Wie komme ich zum Arzt wenn ich nicht fahren kann : Einfach und überall: Rufnummer 116117
Die Telefonnummer 116117 funktioniert ohne Vorwahl und gilt deutschlandweit. Der Anruf ist für Sie kostenfrei – egal, ob Sie über das Festnetz oder mit dem Mobiltelefon anrufen. Der Patientenservice ist rund um die Uhr erreichbar – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.
Bei welchem Pflegegrad Transportschein
In der Regel gibt es einen Transportschein ohne Genehmigung erst ab Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5, auch für Pflegegrad 3 ist die Bewilligung im Falle einer nachweisbaren Beeinträchtigung der Mobilität vorgesehen.
Wenn Sie jedoch eine der folgenden beiden Voraussetzungen erfüllen, ist es möglich, für medizinisch notwendige Fahrten zum Arzt ein Taxi zu nehmen: ab Pflegegrad 4 und 5 oder ab Pflegegrad 3 mit einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität.