Wann lohnt sich ein Energieberater?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt seit 2020 ein verbindliches, aber kostenfreies Beratungsgespräch durch einen Energieberater in zwei Fällen vor: wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus so umfangreich saniert wird, dass Berechnungen zur Energiebilanzierung für das gesamte Haus erforderlich sind (§ 48)Inklusive einem individuellen Sanierungsfahrplan kostet sie in der Regel für Ein- bis Zweifamilienhäuser unter 2.000 Euro. Ein reiner Vor-Ort-Termin mit einem Berater ohne den Fahrplan kostet Dich zwischen 300 und 500 Euro.Zu den grundlegendsten Aufgaben gehört die Analyse. Dabei prüft der Energieberater z.B. die Dämmung eines Gebäudes mit Wärmebildkameras. Auch die Fenster, das aktuelle Heizsystem und die Bausubstanz sind zu berücksichtigende Faktoren. Die so gewonnenen Informationen fließen in Berechnungen wie z.B. zu Wärmebrücken ein.

Wann ist Energieberater Pflicht : Seit November 2020 gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Beim Kauf oder einer umfangreichen Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses verpflichtet es den Eigentümer zu einem informatorischen Gespräch mit einem entsprechend qualifizierten Energieberater.

Sind Kosten für Energieberatung steuerlich absetzbar

Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.

Wird der Energieberater noch gefördert : Förderfähig ist bei Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutsche Energie-Agentur (dena) unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist.

Gut zu wissen:

Maßnahme Beratungskosten
Einfache Energieberatung Kostenlos bis 30 Euro
Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan 1.500-2.500 € (EFH) 2.500-5.000 € (MFH)
Energieausweis (Verbrauch) 50-100 €
Energieausweis (Bedarf) 300-500 €


Wann ist ein Energieberater Pflicht Wenn Sie Fördermittel des Bundes (BAFA und KfW) nutzen wollen, ist eine Energieberatung in der Regel Pflicht. Nur bei kleineren Maßnahmen wie Pumpentausch oder hydraulischer Abgleich gibt es staatliche Fördermittel auch ohne Energieberater*in.

Wer muss einen Energieberater beauftragen

Festgeschrieben ist die Pflicht zur Energieberatung gleich an zwei Stellen im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) – einmal für Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses und einmal für Eigentümer im Falle einer umfangreichen Sanierung. Mehrfamilienhäuser sind von der Beratungspflicht ausgenommen.Die Förderung besteht in einem Zuschuss zu den Beratungskosten. Der Zuschuss für eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude beträgt 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.In dem Jahr, in dem die Dämmung fertiggestellt wird, können 7 % der Investitionssumme (max. 14.000 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden. Im Folgejahr ebenfalls 7% und im dritten Jahr sind es dann 6 % der Kosten (max. 12.000 Euro), die Sie sich vom Finanzamt zurückholen können.

Übliche Kosten für den Energieberater

Maßnahme Kosten für Energieberater
Antrag KfW 430 300 €
Antrag für kombinierte Förderungen 300 € / Antrag
Antrag für Energieberatung ab 600 €

Wer muss den Energieberater bezahlen : Den beratenden Experten müssen Immobilieneigentümer zunächst selbst bezahlen. Wer das gemacht hat, kann sich die Energieberater-Kosten allerdings vom BAFA zurückholen. Bis zu 80 Prozent der Kosten beziehungsweise maximal 1.300 Euro sind erstattungsfähig.

Wird die Energieberatung wieder gefördert : Die Förderung von Energieberatung in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden ist wieder möglich. Auch individuelle Sanierungsfahrpläne können damit wieder ausgestellt werden. Viele Förderprogramme lagen seit November auf Eis.

Welche energetischen Sanierungen werden gefördert

Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung: • Wärmedämmung von Wänden • Wärmedämmung von Dachflächen • Wärmedämmung von Geschossdecken • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren • Ersatz oder Einbau sommerlichen Wärmeschutzes • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage • Erneuerung …

In der Energieberatung wird Ihnen gezeigt, wie Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie senken können. Dazu kommt eine Energieberaterin oder ein Energieberatender (Energieeffizienzexpertin oder Energieeffizienzexperte) zu Ihnen nach Hause und nimmt den aktuellen Zustand Ihres Gebäudes genau unter die Lupe.Welche Häuser müssen bis 2030 energetisch saniert werden

  • Bis zum Jahr 2030 sollen alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ erreichen.
  • Bis zum Jahr 2030 soll kein Gebäude mehr der schlechtesten Effizienzklasse „G“ (in Deutschland gibt es auch noch die Effizienzklasse „H“) angehören.

Welche Häuser fallen unter sanierungszwang : Welche Häuser fallen unter die Sanierungspflicht Unter die Sanierungspflicht fallen in der Regel alle Gebäude, die nicht den aktuellen Energiestandards entsprechen, speziell ältere Wohngebäude.