Der zuständige Sozialversicherungsträger entscheidet über die Bewilligung der Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme. Wenn Sie eine Anschlussrehabilitation direkt nach einem Krankenhausaufenthalt benötigen, sollte der Antrag hierfür bereits im Krankenhaus gestellt werden.Die stationäre Reha kommt dann in Betracht, wenn eine ambulante Reha nicht möglich oder ausreichend ist. Die Patienten sollen danach wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und in den familiären und beruflichen Alltag zurückzukehren können.Wie lange dauert eine Reha Gesetzlich wird die stationäre Rehabilitation zunächst für eine Dauer von drei Wochen, eine ganztägig ambulante Reha mit bis zu höchstens 20 Behandlungstagen angedacht. Ausnahmen finden sich in Maßnahmen für Kinder, deren Reha Dauer zwischen vier und sechs Wochen beträgt.
Wann ist eine Reha sinnvoll : Eine medizinische Reha kann zum Beispiel nach schweren Erkrankungen wie einem Schlaganfall, einem Herzinfarkt, einer Krebserkrankung oder einer orthopädischen Operation wie dem Einsetzen eines künstlichen Hüft- oder Kniegelenkes erforderlich werden.
Warum ist eine stationäre Reha besser als eine ambulante
Eine stationäre Reha wird meist verordnet, wenn eine ambulante Rehabilitation nicht möglich ist oder zielführend ist. Gründe hierfür können eine fehlende Mobilität des/r Patienten/in, fehlende Angebote in der Wohnortnähe oder die generelle Indikation bzw. individuelle Erkrankung sein.
Wer entscheidet in welche Reha man kommt : Die Rentenversicherung bewilligt Wunschklinik
Der Kostenträger Ihrer Reha kommt Ihren berechtigten Wünschen nach und Sie erhalten den Bewilligungsbescheid.
Nach §8 SGB IX hat jede*r Patient*in das Recht, sich eine Einrichtung für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation selbst auszusuchen. Wichtig: Sie müssen sich an keiner Klinik-Liste Ihres Kostenträgers (z. B. Rentenversicherung oder Krankenkasse) orientieren.
Eine wesentliche Zielsetzung der Rehabilitation besteht darin, die Betroffenen zu befähigen, mit ihrer Krankheit adäquat und selbstbestimmt umzugehen und trotz Einschränkungen vor allem ihre Funktionen im Beruf wahrzunehmen sowie ihre Rollen in Familie und Gesellschaft so weit wie möglich auszuüben.
Für wen ist eine ambulante Reha geeignet
Geeignet ist eine solche Maßnahme zum Beispiel für Patienten und Patientinnen mit Folgen neurologischer Erkrankungen, rheumatischen Störungen, Krankheiten des Bewegungsapparates oder psychosomatischen Beschwerden, wie Schlafstörungen, Migräne oder Nackenschmerzen.Bei der Anschlussheilbehandlung (AHB) sollte die Klinik im Umkreis von maximal 100 km Ihres Wohnortes liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Vorgaben zur Entfernung vom Wohnort.Was ist das Wunsch- und Wahlrecht Wenn Sie eine Rehabilitation beantragen, haben Sie das Recht, Ihre Wunscheinrichtung selbst auszusuchen und diese im Antrag mitzuteilen. Der Kostenträger Ihrer Reha – beispielsweise Ihr Rentenversicherungsträger – muss Ihren berechtigten Wünschen nachkommen.
Nach § 9 SGB IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Deshalb sollten Sie direkt im Reha-Antragsformular Ihre Wunschklinik angeben. Haben Sie das nicht getan und Ihr Reha-Antrag wurde bereits für eine andere Klinik bewilligt: Reichen Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung ein.
Welche 4 Bereiche umfasst die Rehabilitation : 4. Phasen der Rehabilitation
- Akutbehandlung (Intensivstation)
- Frührehabilitation.
- Weiterführende Rehabilitation.
- Anschlussheilbehandlung.
- Nachsorge.
- berufliche bzw. soziale Rehabilitation.
- Langzeitbehandlung bzw. Langzeitpflege.
Welche drei Formen der Rehabilitation gibt es : Demnach lassen sich drei verschiedene Formen der Rehabilitation unterscheiden: die Frührehabilitation, die Anschlussrehabilitation und das medizinische Heilverfahren.
Was ist besser ambulante oder stationäre Kur
Ist keine auf die Erkrankung spezialisierte Reha-Einrichtung in der näheren Umgebung vorhanden, reichen ambulante Maßnahmen nicht aus oder waren nicht effektiv, ist eine „Auszeit“ von zu Hause medizinisch angeraten oder gibt es andere medizinische Gründe, wird eine stationäre Reha sinnvoll.
Was ist das Wunsch- und Wahlrecht Wenn Sie eine Rehabilitation beantragen, haben Sie das Recht, Ihre Wunscheinrichtung selbst auszusuchen und diese im Antrag mitzuteilen. Der Kostenträger Ihrer Reha – beispielsweise Ihr Rentenversicherungsträger – muss Ihren berechtigten Wünschen nachkommen.Der Kostenträger, das heißt die Krankenkasse oder Rentenversicherung, hat die Pflicht, Ihren Wunsch bei der Bewilligung zu berücksichtigen, sofern dieser berechtigt ist. Das betrifft im Übrigen keineswegs nur den Ort, sondern auch den Zeitraum und die Art der Reha (stationär oder ambulant).
Wie viel kostet eine 3 wöchige Reha : Die Kosten betragen für 1 Woche 699 Euro, für 2 Wochen 1379 Euro und für 3 Wochen 2089 Euro.