Wann ist eine Datenschutzerklärung nicht notwendig?
Gesetzliche Pflicht: Viele Länder, einschließlich der EU mit der DSGVO, erfordern Datenschutzerklärungen bei Datenerhebung. Transparenz für Nutzer: Sie informiert darüber, welche Daten gesammelt und wie sie genutzt werden. Spezifikationen: Sie muss klar, verständlich und leicht zugänglich sein.Wenn Sie überhaupt keine personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, brauchen Sie keine Datenschutzerklärung. Da jedoch fast jede private Webseite auch ein Kontaktformular oder ein Analyse-Tool verwendet, ist für private Webseiten in der Regel eine Datenschutzerklärung erforderlich.Haben Sie keine oder eine fehlerhafte Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite, müssen Sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Die DSGVO sieht Strafen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welche Summe höher ist) für Unternehmen vor.

Ist eine Datenschutzerklärung bei kommerziellen Websites zwingend vorgeschrieben : 13, 14 DSGVO) u. a. über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung seiner Daten unterrichtet werden. Das bedeutet: Sobald der Kunde Ihre Homepage aufrufen kann, ist eine Datenschutzerklärung auf der Internetseite verpflichtend.

In welchem Gesetz finden sich keine Datenschutzrelevanten Inhalte

Mit Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 werden die bisherigen datenschutzrelevanten Regelungen des TMG keine Anwendung mehr finden.

Kann ich eine Datenschutzerklärung selber schreiben : Sie können die Datenschutzerklärung selbst erstellen und hierfür die im Internet vorhandenen Muster oder Generatoren nutzen. Dies ist auch für rechtliche Laien durchaus möglich.

Eine Pflicht für eine SSL-Verbindung besteht insbesondere bei Websites mit Kontaktformularen. Dies ergibt sich darüber hinaus aus § 13 Abs. 7 Telemediengesetz. Dies betrifft insbesondere alle Formulare wie Kontakt-, Bestell-, Widerrufsformulare sowie Newsletteranmeldungen.

Der Datenschutz stellt sicher, dass personenbezogene Daten eines jeden Einzelnen vor unerlaubter Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe geschützt sind. Zum Datenschutz gehören außerdem alle Gesetze, die auf den Schutz dieser Daten abzielen und den Datenmissbrauch durch Dritte verhindern sollen.

Wer erstellt eine Datenschutzerklärung

Besonders wichtig ist die Erstellung einer rechtssicheren Datenschutzerklärung. Diese sollte von einem Rechtsanwalt verfasst oder geprüft worden sein.Bei Unternehmen, also den sogenannten juristischen Personen, der komplette Unternehmensname sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten), bei juristischen Personen außerdem die Rechtsform (zum Beispiel GmbH oder AG), die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.Immer notwendig: Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift, bei juristischen Person (zum Beispiel GmbH oder GbR) inklusive Zusatz und vertretungsberechtigte(n) Person(en) sind Pflicht. Bei einer AG, KGaA oder GmbH in Abwicklung oder Liquidation müssen Sie auch dies angeben.

Personenbezogene Daten sind Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Ausgenommen sind neben juristischen Personen Personenmehrheiten und -gruppen sowie Verstorbene.

Wo gilt die DSGVO nicht : Anwendungsbereich der Verordnung nicht eröffnet

Seine Kunden können seine Dienste nutzen, wenn sie in andere Länder reisen, auch innerhalb der EU. Sofern Ihr Unternehmen seine Dienste nicht gezielt auf Personen in der EU ausrichtet, fällt es nicht unter die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung.

Wer schreibt mir eine Datenschutzerklärung : Wer sicher gehen möchte, lässt sich die Datenschutzerklärung von einem Anwalt erstellen.

Wann gilt die DSGVO nicht

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nicht, wenn: die betroffene Person verstorben ist. die betroffene Person eine juristische Person ist. die Verarbeitung durch eine Person erfolgt, die zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Eine Gesellschaft oder eine Behörde ist kein „Betroffener“. Behörden, Vereine oder Gesellschaften sind keine Personen, und daher sind deren Daten keine personenbezogenen Daten (Achtung!Im Umkehrschluss sind Daten nicht personenbezogen, wenn sie nicht einer einzelnen, natürlichen, lebenden Person zuordenbar sind: etwa anonymisierte Daten (wie bei einer Wahl oder Umfrage), Daten, die zu Unternehmen und anderen Organisationen gehören, oder Daten mit Bezug zu nicht mehr lebenden Personen.

Was kostet die Erstellung einer Datenschutzerklärung : 100 bis 200 Euro in Rechnung gestellt. Sie können zur Erstellung einer Datenschutzerklärung für Ihre Website unser kostenloses Muster verwenden. Bedenken Sie jedoch, dass ggf. Anpassungen notwendig sind.