Benötige ich für diese private Seite eine Datenschutzerklärung “ Eine Datenschutzerklärung benötigen Sie nur dann, wenn Sie personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Auf den ersten Blick verarbeitet eine „private“ Seite nicht direkt personenbezogene Daten und würde somit keine Datenschutzerklärung benötigen.a) findet die DSGVO Anwendung, wenn das Unternehmen auf dem europäischen Markt tätig ist und „Waren oder Dienstleistungen an[…] biete[t]“. Hierunter sind die klassischen Online-Händler zu fassen, aber auch Cloud-Anbieter, Social-Media-Plattformen oder Streamingdienste fallen unter lit. a).Jedes Unternehmen (egal ob natürliche oder juristische Person), das in der Lage ist personenbezogene Daten zu verarbeiten, muss sich an die DSGVO halten. Auch betroffen sind jene Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten im Auftrag eines Dritten arbeiten. Sie müssen sich ebenfalls der DSGVO unterordnen.
In welchen Situation muss die DSGVO beachtet werden : Die DSGVO gilt für alle Unternehmen in der EU. Sie ist auch von Unternehmen außerhalb der EU zu beachten, wenn diese ihre Leistungen oder Produkte an EU Bürger richten und dabei deren Daten erheben oder nutzen. z.B. US Online-Shop in deutscher Sprache mit de-Domain, Bezahlung in Euro und Versand nach Deutschland.
Wann ist die DSGVO nicht anzuwenden
c DSGVO, der auch als sog. „Haushaltsprivileg“ bezeichnet wird. Danach findet die DSGVO keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.
Ist die DSGVO verpflichtend : 14 DSGVO Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden.
Die Datenschutzgrundverordnung der europäischen Union regelt, wie Unternehmen, Konzerne, Behörden, Praxen oder Vereine mit den personenbezogenen Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter bzw. Mitglieder umgehen müssen. Die DSGVO gilt für alle EU-Mitgliedstaaten und vereinheitlicht dadurch den europäischen Datenschutz.
Zu diesen gehören genetische, biometrische und Gesundheitsdaten sowie personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit des Betroffenen hervorgehen.
Für wen gilt die DSGVO nicht
Personenbezogene Daten sind Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Ausgenommen sind neben juristischen Personen Personenmehrheiten und -gruppen sowie Verstorbene.