Eine Teilnahmepflicht zu den Sozialkassenverfahren besteht dann nicht, wenn eine der in § 1 Abs. 2, Abschnitt VII VTV genannten Tätigkeiten für sich betrachtet zu mehr als 50 Prozent der betrieblichen Gesamtarbeitszeit (also „überwiegend“) ausgeübt wird.Sämtliche Unternehmen des Bauhauptgewerbes führen dafür Abgaben in Höhe von momentan 2,1 % des Bruttolohns für ihre Mitarbeiter ab, mindestens aber 900 Euro im Jahr pro Betrieb. Diese Beitragspflicht gilt für auch für Betriebe, die nicht ausbilden, sowie für Selbstständige ohne Arbeitnehmer.Zum persönlichen Geltungsbereich gehören alle in einem Baubetrieb beschäftigten Arbeitnehmer, also alle Angestellten, gewerblichen Arbeitnehmer, Auszubildenden und dienstpflichtigen Arbeitnehmer.
Wer ist von der SOKA-BAU befreit : Wer ist von der Soka Bau Pflicht befreit Es gibt keine eindeutigen Tatbestände, welche eine Befreiung von der Soka Bau Pflicht begründen. Eine Innungsmitgliedschaft, eine Verbandsmitgliedschaft, die Anwendbarkeit eines anderen Tarifvertrages und die laut VTV nicht erfassten Betriebe können eine Ausnahme bzw.
Welche Arbeiten sind nicht SOKA-BAU pflichtig
Eine SOKA Bau Pflicht besteht für Betriebe des Baugewerbes. Hierbei ist irrelevant, ob diese Betriebe aus dem Bauhaupt– oder dem Baunebengewerbe stammen.
Was fällt nicht unter SOKA-BAU : Nicht erfasst werden z.B. Betriebe des Dachdeckerhandwerks, Gerüstbaugewerbe, der Glaser, Herd- und Ofensetzer, Maler- und Lackierer, Parkettleger, Schreiner sowie die Holz be- und verarbeitende Industrie, soweit nicht Fertigbau-, Dämm-(Isolier-), Trockenbau- und Montagearbeiten oder Zimmerarbeiten ausgeführt werden, …
Beiträge für Angestellte, Azubis und Dienstpflichtige
Für Angestellte | ||
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Dienstpflichtige gewerbliche Arbeitnehmer (Tarifgebiet Ost) | ||
seit 01.01.2022 | im Jahr 2021 | |
monatlich | 15 EUR | 15 EUR |
arbeitstäglich | 0,50 EUR | 0,50 EUR |
Alle Beschäftigten auf dem Bau, vom Azubi bis zum Polier, erhalten eine Branchenrente. Und das ohne großen Zusatzaufwand, denn die Abwicklung läuft automatisch über SOKA-BAU. Die Beiträge werden jeden Monat mit dem Sozialkassenbeitrag von den Arbeitgebern eingezahlt.
Sind gewerbliche Minijobber SOKA-BAU pflichtig
Angestellte, die geringfügig beschäftigt sind, müssen bei SOKA-BAU angemeldet werden, sobald der Verdienst 520 EUR im Monat übersteigt. Mehrere Beschäftigungsverhältnisse werden immer zusammengerechnet.Beiträge für Angestellte, Azubis und Dienstpflichtige
Für Angestellte | ||
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Zusatzversorgung | 67 EUR | 3,15 EUR |
Berufsbildung | 18 EUR | 0,90 EUR |
Gesamtbeitrag | 85 EUR | 4,05 EUR |
Tarifgebiet Ost | seit 01.01.2024 | ab 01.06.2022 |
Wer ist SOKA-BAU Als Sozialkasse der Bauwirtschaft sichert SOKA-BAU die Urlaubsansprüche, die betriebliche Altersversorgung sowie die Ausbildungsförderung für alle Beschäftigten und Betriebe der Branche.
Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer
Tarifgebiet West | ||
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seit 01.01.2024 | im Jahr 2021 | |
Zusatzversorgung | 1,4 % | 1,1 % |
Gesamtbeitrag | 18,7 % | 18,9 % |
Tarifgebiet Berlin West |
Wer zahlt in die SOKA-BAU ein : Alle Betriebe des Baugewerbes sind automatisch Pflichtmitglieder der SOKA-Bau und damit beitragspflichtig. Insoweit handelt es sich dabei um eine Zwangsabgabe.