Unter welchen Voraussetzungen ist der Widerspruch begründet?
Begründetheit des Widerspruchs

Der Widerspruch ist begründet, wenn der angegriffene Grundverwaltungsakt rechtswidrig oder zweckwidrig (bei Verwaltungsakten mit Ermessenausübung) ist und der/die Widerspruchsführer*in dadurch in seinen/ihren Rechten verletzt ist bzw. beeinträchtigt ist (§ 68 Abs. 1 i.V.m. § 113 Abs. 1 S.Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes: Ein Widerspruch ist begründet, wenn der angefochtene Verwaltungsakt gegen geltendes Recht verstößt. Dies kann der Fall sein, wenn das zum Zeitpunkt des Erlasses geltende Recht unrichtig angewandt wurde oder wenn für die Entscheidung ein unrichtiger Sachverhalt herangezogen wurde.Notwendige Voraussetzungen für einen wirksamen Widerspruch:

  • Der Widerspruch muss den Namen und die Adresse der betroffenen Person enthalten,
  • es muss eindeutig erkennbar sein, dass die Behörde den Bescheid noch einmal überprüfen soll („hiermit lege ich Widerspruch ein“),

Ist ein Widerspruch ohne Begründung zulässig : Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass ein Widerspruch nicht begründet werden muss. Sie müssen aus gesetzlicher Sicht auch keine Unterlagen beilegen. Eine Begründung und weitere Unterlagen können jedoch sehr hilfreich sein, wenn sich daraus wichtige Gesichtspunkte für die Beurteilung des Widerspruchs ergeben.

Was ist wichtig bei einem Widerspruch

Inhalt eines Widerspruchs: Was sollte drinstehen

  • Name des Empfängers.
  • Anschrift beider Parteien.
  • Grund für den Widerspruch.
  • Erläuterung der Unwirksamkeit.
  • Unterschrift des Arbeitnehmers.

Wie begründe ich einen Widerspruch Grad der Behinderung : In der Begründung des Widerspruchs gegen den Grad der Schwerbehinderung müssen Sie vor allem deutlich machen, dass Sie mit dem Bescheid des Versorgungsamts nicht einverstanden sind. Sie können dabei auf medizinische Befunde, Gutachten oder andere Beweismittel hinweisen.

Ist der Widerspruch nicht begründet, wird er abgelehnt. Die Entscheidung und der Verwaltungsakt bleiben unverändert bestehen.

Eine Begründung oder vorhandene medizinische Unterlagen können Sie auch später nachreichen. Sofern Sie den Widerspruch mit E-Mail oder Computerfax einlegen: Aus dem (beim Versorgungsamt ausgedruckten) Schriftstück muss hervorgehen, wer den Widerspruch eingelegt hat.

Was ist bei einem Widerspruch zu beachten

Diese Angaben sind wichtig für den Widerspruch:

  • Adressat.
  • Datum.
  • Die Bezeichnung des Bescheids.
  • Informationen zur fraglichen Entscheidung.
  • Schriftliche Erklärung, dass Sie der Entscheidung widersprechen wollen.
  • Begründung für den Widerspruch.
  • Nachweise wie Kontoauszüge, ärztliche Atteste und Fotos zur Begründung.

Grundsätzlich ist ein Widerspruch gegen einen noch nicht erlassenen Verwaltungsakt unzulässig. Er wird auch nicht nachträglich zulässig, wenn der Verwaltungsakt später ergeht. Allerdings ist unter engen Voraussetzungen gegen drohende Verwaltungsakte eine vorbeugende Unterlassungsklage denkbar.Damit der Widerspruch überhaupt zur sachlichen Entscheidung angenommen wird, müssen Sie zum anderen nachvollziehbar darlegen, dass der Verwaltungsakt Sie möglicherweise in eigenen Rechten verletzen kann. Die Juristen sprechen hier von der „Widerspruchsbefugnis“.

Diese Diagnosen führen zu einem GdB von 50

  • Herz-Erkrankungen.
  • Versteifung von Hüft- oder Kniegelenken.
  • Massive Entstellung des Gesichts oder Verlust der Nase.
  • Echte Migräne in schwerer Verlaufsform, lang anhaltende und stark belastende Migräneanfälle mit nur kurzen Pausen zwischen den Anfällen.

Was ist ein Formgerechter Widerspruch : Zur Wahrung der Rechtswirksamkeit muss ein Widerspruch auch formgerecht eingelegt werden. Hierzu ist der Rechtsbehelf – sofern nicht die elektronische Form oder die Niederschrift gewählt wird – vom Widerspruchsführer oder dessen Bevollmächtigten handschriftlich zu unterzeichnen.

Was muss ich bei einem Widerspruch beachten : Wie schreibe ich den Widerspruch

  • Adressat.
  • Datum.
  • Die Bezeichnung des Bescheids.
  • Informationen zur fraglichen Entscheidung.
  • Schriftliche Erklärung, dass Sie der Entscheidung widersprechen wollen.
  • Begründung für den Widerspruch.
  • Nachweise wie Kontoauszüge, ärztliche Atteste und Fotos zur Begründung.
  • Ihre Unterschrift.

Was muss alles in einen Widerspruch

Ihr Name, Ihre Adresse (mit Telefonnummer) und das Datum. die Anschrift der Behörde, an die der Widerspruch gehen muss. die Erklärung, dass Sie Widerspruch einlegen. das Datum des Bescheides, gegen den der Widerspruch eingelegt wird.

Widerspruchsbehörde ist in der Regel die Behörde, die der Ausgansbehörde fachlich übergeordnet ist. Es gibt Ausnahmen, in denen die Behörde, die den ursprünglichen Bescheid erlassen hat, auch über den Widerspruch entscheidet.Chronische Krankheiten

Chronische Krankheit Grad der Behinderung
Gelenkschmerzen, mittelschwer (z.B. Rheumatoide Arthritis) 30-50
Herz- und Kreislaufkrankheiten (z.B. nach Herzinfarkt)
– Herzleistung, Einschränkung bei mittelschwerer Belastung 20-40
– Herzleistung, Einschränkung bei alltäglicher leichter Belastung 40-80

Wie komme ich von 30 auf 50 Schwerbehinderung : Wenden Sie sich an Ihr Versorgungsamt

Bei einem Grad der Behinderung unter 50, aber mit mindestens 30 können Sie mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Auch dafür können Sie einen Antrag stellen – allerdings nicht beim Versorgungsamt, sondern bei der Agentur für Arbeit.