In vielen Fällen ist für die Errichtung einer Stützmauer eine Baugenehmigung erforderlich. Die Baugenehmigung wird vom zuständigen Bauamt erteilt, welches in der Regel bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzusiedeln ist.Als Stützmauern privilegiert sind bauliche Anlagen, die erforderlich sind, um eine angemessene und zulässige Grundstücksnutzung zu ermöglichen (s. OVG Münster, Urt.Manchmal ist Grenzbebauung erlaubt, dann darf die Mauer 1,80 hoch sein, wenn der Nachbar einverstanden ist, auch bis zu 2 Meter. Alles was darüber liegt benötigt eine Baugenehmigung. Ist keine Grenzbebauung erlaubt, muss die Mauer mindestens 3 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein.
Was zählt als Stützmauer : Stützmauer, Mauer, die die Funktion hat, Geländekanten, Geländeeinschnitte und Böschungen zu sichern. Stützmauern müssen dem auf sie wirkenden Erddruck und Wasserdruck standhalten können.
Wie hoch darf eine Mauer sein ohne Genehmigung
Das bedeutet, dass man im Normalfall keine Baugenehmigung braucht. Die Mauer muss nur ordentlich errichtet sein. Sie muss also standfest sein und Passanten sollen keine Angst vor Steinschlag haben müssen. Eine solche Mauer darf bis zu zwei Meter hoch sein.
Was ist bei einer Stützmauer zu beachten : Richtig massive oder vermörtelte Mauern oder Stützmauern ab 120 Zentimeter Höhe brauchen mindestens 80 Zentimeter tiefe, frostsichere Streifenfundamente. Eine Schwergewichtsmauer wird durch einen breiten Fuß, der gut einem Drittel der Mauerhöhe entsprechen sollte, stabil.
Eine Stützmauer wird meistens dann eingesetzt, wenn ein gewisser Höhenunterschied im Außenbereich entweder aus Platzgründen oder individuellen Vorlieben nicht durch eine bepflanzte Böschung ausgeglichen werden soll oder auch kann. Um einen Hang zu befestigen wird vorerst grundsätzlich ein solides Fundament benötigt.
Stützmauern baut man, wenn man einen Höhenunterschied im Garten aus Platzgründen oder persönlichen Vorlieben nicht mit einer bepflanzten Böschung ausgleichen kann oder will.
Wie breit muss eine Stützmauer sein
Als Faustregel gilt, dass die Breite der Mauer etwa ein Drittel von deren Höhe betragen muss. Mauern bis maximal 120 Zentimeter Höhe kann ein Laie meist ohne Hilfe eines Fachmanns errichten. Das folgende Beispiel soll das Vorgehen verdeutlichen.Für Schwarzbauten gibt es in dem Sinne keine Verjährung. 5 Jahre nach Aufbau kann der Abriss des Schwarzbaus jedoch nicht mehr gefordert werden. Eine Ordnungsstrafe droht Bauherren jedoch auch noch viele Jahre nach Aufbau des Gebäudes.Es gibt einige genehmigungsfreie Bauten im Außenbereich. Sie können in den meisten Fällen beispielsweise ein Gartenhaus genehmigungsfrei errichten oder ein Carport ohne Baugenehmigung bauen. Auch für kleine Geräteschuppen oder Mauern und Zäune brauchen Sie im Regelfall keinen Bauantrag zu stellen.
Das eigentliche Bauen der Stützmauer können handwerklich geschickte Heimwerker durchaus selber machen – es ist aber ein Kraftakt, echte Knochenarbeit und nur bis 120 Zentimeter Mauerhöhe sinnvoll. Ansonsten lassen Sie besser einen Garten- und Landschaftsbauer ran.
Welche Mauer braucht kein Fundament : Ohne betoniertes Fundament kannst Du mit dem Mauersystem eine Stützmauer mit Ankerblock bis 260 cm Höhe errichten. Schnell und einfach verbindest Du Stützmauersteine mit Ankerblöcken. Die Anzahl der Ankerblöcke richtet sich nach der Höhe der gewünschten Mauer, der Auflast der Böschung und der Bodenbeschaffenheit.
Wie hoch ist die Strafe bei Bauen ohne Baugenehmigung : Wenn nun ein Bauherr vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Baugenehmigung oder abweichend davon bauliche Anlagen errichtet, ändert, nutzt oder beseitigt, so handelt er ordnungswidrig und das kann nach § 87 Abs. 3 SächsBauO mit einem Bußgeld von bis zu 500.000,00 € geahndet werden.
Was darf man ohne Genehmigung bauen
Beispielsweise ist es oft erlaubt, einen Geräteschuppen ohne formellen Bauantrag zu errichten oder einen Carport ohne Baugenehmigung aufzustellen. Ebenso sind bauliche Anlagen wie Mauern und Zäune in der Regel von der Pflicht einer Baugenehmigung befreit.
Genehmigungsfreie Bauvorhaben
- Schuppen bis zu einem Volumen von 30 Kubikmetern.
- Terrassenüberdachungen mit einer maximalen Bautiefe von 3 Metern.
- Einfriedungen und Mauern bis zu einer Höhe von 2 Metern als Grundstücksabgrenzung, sofern Ihr Grundstück nicht an den öffentlichen Bereich anliegt.
Zäune und Mauern bis zu 2 m Höhe können als Grundstücksabgrenzung ebenfalls ohne Baugenehmigung errichtet werden. Hier gilt eine Ausnahme, wenn Ihr Grundstück an den öffentlichen Bereich angrenzt. Die Höhe der Einfriedung ohne Genehmigung darf in diesem Fall 1 m nicht überschreiten.
Wie tief muss ein Fundament für eine Stützmauer sein : Bei kleineren Stützmauern reicht meist verdichteter Schotter in einem 40 Zentimeter tiefen Graben und einer 10 bis 20 Zentimeter dicken Betonschicht zum Ausgleich. Richtig massive oder vermörtelte Mauern oder Stützmauern ab 120 Zentimeter Höhe brauchen mindestens 80 Zentimeter tiefe, frostsichere Streifenfundamente.