Sind Holzheizungen ab 2024 noch erlaubt?
BImSchV). Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novelle schreibt außerdem vor, dass bis Ende 2024 veraltete Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und 31.3.2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.

Ist eine Scheitholzheizung noch erlaubt : Welche Holzheizung ist noch erlaubt Es sind weiterhin alle Holzheizungen erlaubt, die der neuen Kaminofenverordnung ab 2024 entsprechen. Das bedeutet, sie müssen in Bezug auf die Kohlenmonoxidwerte, die Feinstaubbelastung und den Wirkungsgrad bestimmte Grenzwerte erreichen.

Welche Heizung darf ich ab 2024 noch einbauen

Das neue Gebäudeenergiegesetz, das oft auch als Heizungsgesetz betitelt wird, regelt, dass ab 2024 nur noch Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien eingebaut werden dürfen.

Welche Heizung darf man 2024 noch einbauen : Die Novelle des GEGs verbietet in Neubauten den Einbau von reinen Öl- und Gasheizungen ab 2024. Hier muss ein Heizungsmodell gewählt werden, welches mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Reparaturen an bestehenden Heizungen bleiben noch immer erlaubt.

Heizen mit Holz bleibt erlaubt, aber mit Einschränkungen

In Kombination mit anderen Systemen soll das Heizen mit Holz aber nach wie vor auch bei neuen Heizungen gestattet sein – und gefördert werden.

Theoretisch könnte man also eine neue Pellets-Heizung einbauen. Man braucht aber zusätzlich eine Wärmepumpe. Die hohen Kosten für eine solche Kombinationen schließen sie für den Normalbürger aber aus. Oder anders gesagt: Holzheizungen haben keine Zukunft.

Welche Holzöfen sind nach 2025 erlaubt

Fakt ist: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden.Betroffen sind Holz- und Kaminöfen, welche zwischen dem ersten Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese müssen bis Ende des Jahres 2024 ausgetauscht oder, falls dies möglich ist, nachgerüstet werden.Aus dem Wortlaut des Paragrafen 71g wird deutlich: Eine reine Holzheizung darf, wird die GEG-Änderung verabschiedet, ab 1. Januar 2024 in Neubauten nicht mehr eingebaut werden. Sie gilt nicht mehr als "erneuerbare Energiequelle".

Es gibt Bestandsschutz für alle seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen, explizit sind das Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Noch ältere Ölheizungstypen haben Bestandsschutz in einem selbst genutzten Eigenheim, wenn dies seit 01.02.2002 oder früher bewohnt wird.

Welche Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden : Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind bereits relativ effizient und müssen daher nicht ersetzt werden. Auch für Heizungen, die eine Heizleistung kleiner 4 kW und größer 400 kW haben, gilt die Austauschpflicht nicht.

Welche Holzöfen müssen ab 2025 stillgelegt werden : Liste Kaminofen-Zulassung vom HKI. Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.

Warum Holzheizungen jetzt das Aus droht

Holzheizungen droht das Aus. Denn die seien wegen des Feinstaubs für die Luftqualität schädlicher als Pkw-Abgase, sagt das Umweltbundesamt. Statt es zu verheizen, sollte das Holz besser in langlebigen Gütern verbaut oder als Totholz den Waldboden nähren.

In Deutschland kann nicht unbegrenzt mit Holz geheizt werden. Laut der Kleinfeuerungsverordnung mussten bis Ende 2020 alle Öfen stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, die vor dem 1. Januar 1995 zugelassen wurden. Ende 2024 verlieren alle Geräte mit Zulassung vor dem 21.Laut dem BImSchV dürfen Öfen ab 2025 folgende Abgaswerte nicht mehr überschreiten: 0,15 Gramm Feistaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter.

Welche Holzöfen haben Bestandsschutz : Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.