Pflegestandards sind nicht verpflichtend. Jede Gesundheitseinrichtung kann für sich selbst die Entscheidung treffen, sie zu entwickeln und Standardpflegepläne als Handlungsanweisungen zu etablieren.Ja, Expertenstandards dienen als verbindliche Qualitätsstandards in der Pflege und sollen die Qualität der Pflegepraxis sicherstellen.Rechtliche Verbindlichkeit
Entsprechend § 113a SGB XI waren ab 2008 Expertenstandards für alle Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland unmittelbar verbindlich. Für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) dienten die Expertenstandards als eine der Grundlagen der Bewertung von Pflegeeinrichtungen.
Ist ein Unternehmen verpflichtet Expertenstandards zu implementieren : Zugelassene Pflegeeinrichtungen sind nunmehr verpflichtet, Expertenstandards nach §113a SGB XI anzuwenden. Somit haben die Vertragspartner im SGB XI die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter Experten- standards sicherzustellen.
Warum sind Expertenstandards notwendig
Expertenstandards dienen dazu, die Pflegequalität zu verbessern. Auf der Basis wissenschaftlich überprüfter Erkenntnisse über Entstehung und Verlauf bestimmter gesundheitlicher Risikofaktoren enthalten sie Handlungsanweisungen für die Pflege kranker oder pflegebedürftiger Menschen.
Welche Nachteile haben Expertenstandards :
- Expertenstandards in der heute verfassten Form garantieren hauptsächlich eines, nämlich einen höheren Schreibaufwand, verbunden mit einer Verkomplizierung von Administration und Handhabung. .
- Verunsicherung der Praxis und falsche Prioritätensetzung.
- Allgemeinplätze statt themenspezifischer Inhalte.
Sie gelten als vorweggenommenes Sachverständigengutachten für den Maßstab pflegerischer Sorgfalt. Daraus ergibt sich, dass die Nicht beachtung von Expertenstandards von der deutschen Rechtsprechung als Sorgfaltspflichtverstoß und damit als Fahrlässigkeit mit entsprechenden haftungsrechtlichen Folgen bewertet wird.