Im Verteidigungsfall (Deutschland wird auf deutschem Boden angegriffen) werden erst alle Berufssoldaten eingezogen. Wenn dies nicht ausreicht gibt es in Deutschland ca. 900.000 Reservisten, die wehrrechtlich zur Verfügung stehen. Bei einer Mobilisierung werden dann alle Wehrdienstfähigen herangezogen.In Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz heißt es: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. “ Damit wird das Recht garantiert, den Kriegsdienst verweigern zu können.Im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr vom Bundesminister der Verteidigung auf den Bundeskanzler über. Dieser vereinigt in seiner Person dann die politische und die militärische Entscheidungsgewalt.
Kann es in Deutschland eine Mobilmachung geben : Bei der Bundeswehr wurde die Mobilisierung der Reservisten als „personelle Mobilmachung“ bezeichnet und die Requisition ziviler Ausrüstungsgegenstände (vor allem Kraftfahrzeuge und Sondermaschinen) als „materielle Mob-Ergänzung“. Die Mobilmachung kann offen oder verdeckt erfolgen.
Welche Jahrgänge werden im Kriegsfall eingezogen
Trotz ausgesetzter Wehrpflicht: Einberufung zum Kriegsdienst wäre bei Mobilmachung möglich. Bei einer Teil- oder Generalmobilmachung im Spannungs- oder Verteidigungsfall können nach dem Wehrpflichtgesetz alle Männer ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs (59) eingezogen werden.
Kann jeder zum Krieg eingezogen werden : Die Bundeswehr ist dann befugt, alle Männer einzuziehen, welche ihr 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es kann hierbei allerdings einige Ausnahmen geben. Beispielsweise bei gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen.
"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." So steht es im deutschen Grundgesetz. Daraus ergibt sich, dass der Staat niemanden dazu zwingen kann, in einem Krieg zu kämpfen. Für die Verweigerung des Kriegsdienstes können zahlreiche Gründe hervorgebracht werden.
Wer das 65 Lebensjahr vollendet hat, zählt nicht mehr zur Reserve. Auch wer früher einmal gedient hat, nun aber gesundheitliche Probleme hat oder aus anderen Gründen ungeeignet ist, kann wehrrechtlich nicht mehr eingezogen werden.
Wer muss im Falle eines Krieges kämpfen
Wehrpflichtig bleiben weiterhin alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Art. 12a des Grundgesetzes bleibt insoweit unangetastet.