Kann man mit Karta Pobytu in Deutschland arbeiten?
Der Permesso di soggiorno per soggiornanti di lungo periodo UE berechtigt also zum Aufenthalt in Deutschland, nicht aber zur Arbeitsaufnahme. Erst nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde darf eine Arbeit aufgenommen werden.Der Zugang zu Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeit in Deutschland ist für Sie und Ihre Familie unbeschränkt. Sind Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also Liechtenstein, Norwegen oder Island, so gilt für Sie das Gleiche.Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Sie bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder Selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt. Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz.

Kann man mit Aufenthaltstitel in Deutschland arbeiten : Ausländer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes dürfen eine Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich nur ausüben, wenn ihr Aufenthaltstitel es erlaubt. Der Arbeitsmarktzugang von Ausländern wird durch die Beschäftigungsverordnung limitiert.

Welche Ausländer brauchen eine Arbeitserlaubnis

Wer braucht eine Arbeitserlaubnis in Deutschland Eine gültige Arbeitserlaubnis benötigen all jene Personen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber in Deutschland einer unselbstständigen Arbeit nachgehen wollen.

Wer braucht keine Arbeitserlaubnis in Deutschland : Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates benötigen keine Arbeitserlaubnis. Dies gilt ebenfalls für Bürger:innen der sogenannten EFTA-Staaten Liechtenstein, Island, Norwegen und Schweiz. Sie sind deutschen Arbeitnehmenden gleichgestellt und dürfen nach dem „Freizügigkeitsrecht“ in Deutschland eine Tätigkeit aufnehmen.

Wer darf ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der sogenannten EFTA-Staaten Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Island benötigen keine Arbeitserlaubnis in Deutschland.

Mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel, z.B. einer Niederlassungserlaubnis, darf man jede Arbeit ausüben. Mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis darf man nur arbeiten, wenn in der Aufenthaltserlaubnis der Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“ oder „Beschäftigung gestattet“ enthalten ist.

Was ist der Unterschied zwischen Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarte

Die Aufenthaltskarte ist eine Aufenthaltsbescheinigung, kein Aufenthaltstitel, welche für den Familienangehörigen die Ausübung der durch das Unionsrecht zuerkannten Freizügigkeit feststellt. Sie ist, da bereits nach dem Unionsrecht ein Aufenthaltsrecht für Familienangehörige besteht, deklaratorischer Natur.Inhaber einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU dürfen jeder beliebigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Dies gilt auch für Aufenthaltstitel alter Fassung (zum Beispiel Aufenthaltsberechtigung), die weiterhin Gültigkeit haben.Sie dürfen uneingeschränkt in Deutschland arbeiten, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder besitzen:

  • eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU),
  • eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder.
  • der Schweiz.


Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung können nach vier Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in der Bundesrepublik eine allgemeine Beschäftigungserlaubnis erhalten, wenn die Ausländerbehörde kein ausländerrechtliches Beschäftigungsverbot erteilt hat.

Wann darf ein Flüchtling arbeiten : Asylbewerber mit Kindern unter 18 Jahren dürfen in den ersten sechs Monaten nicht arbeiten. Wer in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben muss und ein Kind über 18 Jahren hat, muss nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar neun Monate warten, bis er arbeiten darf.

Kann ein Flüchtling in Deutschland arbeiten : Ausländerinnen und Ausländer können mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung in Leiharbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Ab dem 49. Monat ist keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) mehr erforderlich; aber weiterhin die der Ausländerbehörde.