Kann man eine Vollmacht handschriftlich machen?
Eine Generalvollmacht ist grundsätzlich gesetzlich formfrei. Das bedeutet, dass sie handschriftlich oder auch mündlich erteilt werden kann und dann auch gültig ist. Es ist generell aber empfehlenswert, eine Generalvollmacht schriftlich aufzusetzen.Du kannst eine Vollmacht handschriftlich erstellen oder am Computer und sie ausdrucken und unterschreiben. Bei Notar:innen lässt sich ebenfalls eine Vollmacht erstellen, was vor allem für umfassende Vollmachten empfehlenswert ist.Eine Vollmacht können Sie wahlweise selber verfassen oder eine entsprechende Vorlage nutzen. Achten Sie darauf, die Vorlage genau auf Ihre Bedürfnisse anzupassen. Wer ein solches Dokument selbst verfasst, sollte darauf achten, die Tätigkeit und die Gültigkeit der Vollmacht festzulegen.

Welche Form muss eine Vollmacht haben : Es bedarf keiner Form, um eine Vollmacht zu erteilen – in der Theorie können Sie das sogar mündlich machen. Allerdings ist davon abzuraten, da Bevollmächtigte gegenüber Dritten nachweisen müssen, dass Sie sie bevollmächtigt haben.

Wie sieht eine handgeschriebene Vollmacht aus

Ob Vollmacht-Muster für Behörden, private Vollmachten oder eine einfache Vollmacht – es gibt Bestandteile, die eine Vollmacht zwingend enthalten muss, um gültig zu sein: Name, Anschrift des Vollmachtgebers. Name, Anschrift des Bevollmächtigten. Zweck, Erklärung, Umfang und gegebenenfalls Einschränkungen der Vollmacht.

Wann ist eine Vollmacht ungültig : Wann ist eine Vorsorgevollmacht ungültig „Wenn der Aussteller nicht geschäftsfähig war, als er die Vollmacht aufgesetzt hat, ist sie unwirksam“, erklärt Rechtsanwalt Kurze. Eine Person ist nicht geschäftsfähig, wenn sie nicht (mehr) in der Lage ist, selbstständig Rechtsgeschäfte zu schließen.

Ich bevollmächtige den oben genannten Bevollmächtigten hiermit, nachfolgend beschriebene Aufgaben für mich zu erledigen: (Tätigkeit genau beschreiben, ggf. auch mit Einschränkungen, zB Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs der Marke Mercedes Benz, E-Klasse, BJ 2020 usw.)

Eine wirksame Vollmacht kann durch eine volljährige, geschäftsfähige Person erteilt werden. Es empfiehlt sich, die Vorsorgevollmacht schriftlich zu erteilen. In bestimmten Fällen ist eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung erforderlich (Hinweise hierzu enthält die Broschüre „Betreuungsrecht“).

Wie schreibe ich eine gültige Vollmacht

Inhaltlich sollte eine Vollmacht neben der Nennung von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer (vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum) unbedingt Angaben zum Umfang und zur Gültigkeit der Vollmacht enthalten. Schriftliche Vollmachten sollten zudem mit Orts- und Datumsangabe unterschrieben werden.Diese Angaben muss jede Vollmacht-Vorlage enthalten

  1. Name, Anschrift des Vollmachtgebers.
  2. Name, Anschrift des Bevollmächtigten.
  3. Zweck, Erklärung, Umfang und gegebenenfalls Einschränkungen der Vollmacht.
  4. Datum, Ort und Unterschrift beider Parteien.

Vollmachten Übersicht

Art der Vollmacht Eigenschaften
Einzelvollmacht Bevollmächtigung einer einzelnen Person.
Gesamtvollmacht Bevollmächtigung mehrerer Personen zusammen.
Hauptvollmacht Vollmacht, die der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten erteilt.


Inhaltlich sollte eine Vollmacht neben der Nennung von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer (vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum) unbedingt Angaben zum Umfang und zur Gültigkeit der Vollmacht enthalten. Schriftliche Vollmachten sollten zudem mit Orts- und Datumsangabe unterschrieben werden.

Wie muss eine schriftliche Vollmacht aussehen : Name und Anschrift des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin. Name und Anschrift des oder der Bevollmächtigten. Zweck der Vollmacht in Form der Parteien, gegenüber denen die Vollmacht gilt. Umfang der Vollmacht inklusive eventueller Einschränkungen.

Wann ist eine Vollmacht nicht gültig : Wann ist eine Vorsorgevollmacht ungültig „Wenn der Aussteller nicht geschäftsfähig war, als er die Vollmacht aufgesetzt hat, ist sie unwirksam“, erklärt Rechtsanwalt Kurze. Eine Person ist nicht geschäftsfähig, wenn sie nicht (mehr) in der Lage ist, selbstständig Rechtsgeschäfte zu schließen.