Im Servicezentrum des Finanzamts gibt es keine Steuerberatung. Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater helfen weiter. Rund 90 Prozent aller Anfragen im Servicezentrum können nach Angaben einiger Finanzverwaltungen direkt vor Ort geklärt werden.Wichtig zu wissen: die Behörde darf nur die sogenannten Stammdaten, aber keine Kontenbewegungen oder Kontenstände abfragen (§ 93 Abs. 7 AO). Erfolgt die Abfrage im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens ist die Informationspflicht der Steuerbehörden so nicht gegeben (§ 24c Abs.unter der Rufnummer 0261/20179279 zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie sich aber auch an Ihr Finanzamt wenden.
Wann beim Finanzamt anrufen : Deshalb empfehlen wir folgendes Vorgehen: Nach 3-4 Monaten ohne Rückfragen und Steuerbescheid – Anruf beim Finanzamt und Bearbeitungsstand abfragen – Fragen ob Unterlagen fehlen. Nach 5 Monaten ohne Rückfragen und Steuerbescheid – Anruf beim Finanzamt und Bearbeitung der Steuererklärung anmahnen.
Was kostet eine Beratung beim Finanzamt
Tabelle der Grundgebühr
So beträgt hier die volle Gebühr nach Tabelle A der Verordnung 796 Euro. Diese Grundgebühr wird mit dem entsprechenden Faktor multipliziert. So darf der Steuerberater zwischen 1/10 und 6/10 der Grundgebühr verlangen, also 79,60 bis 477,60 Euro (ohne USt/MwSt.).
Kann man beim Finanzamt Fragen stellen : Grundsätzlich ist das Finanzamt des Wohnortes zuständig, in dem Sie zum Abgabezeitraum der Steuererklärung wohnen. In Hamburg hilft Ihnen der Behördenfinder oder der Telefonische Hamburg-Service (040 115) bei der Suche.
Unter der Telefonnummer 040 115 erreichen Sie den Telefonischen Hamburg Service, der Sie an Ihre zuständige Dienststelle weiter vermittelt. Weitere Kontaktdaten erhalten Sie auch auf den Seiten Ihres jeweiligen Finanzamtes.
Was sind unverbindlichen Auskünfte vom Finanzamt Bei einer sogenannten unverbindlichen Auskunft können Sie sich kostenlos mit einer Frage an das zuständige Finanzamt wenden. Zu beachten ist allerdings, dass die Steuerbeamten bei einer unverbindlichen Auskunft nicht verpflichtet sind, auf die Anfrage zu antworten.
Kann ich beim Finanzamt Fragen stellen
Bei einer sogenannten unverbindlichen Auskunft können Sie sich kostenlos mit einer Frage an das zuständige Finanzamt wenden. Zu beachten ist allerdings, dass die Steuerbeamten bei einer unverbindlichen Auskunft nicht verpflichtet sind, auf die Anfrage zu antworten.Den Finanzbehörden obliegt weder allgemein noch gegenüber dem an einem Besteuerungsverfahren Beteiligten eine umfassende Hinweis- oder Beratungspflicht. Zur materiellen Steuerberatung ist die Finanzbehörde grundsätzlich nicht berufen. Der Gesetzgeber hat diese bewusste und gewollte Entscheidung durch das in § 89 Abs.