Kann jeder im Krieg eingezogen werden?
Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann sowohl von aktiven Soldatinnen und Soldaten, als auch von Reservistinnen und Reservisten sowie Ungedienten, also männlichen Staatsbürgern, die gemäß Wehrpflichtgesetz zum Kriegsdienst herangezogen werden könnten, gestellt werden.Im Verteidigungsfall (Deutschland wird auf deutschem Boden angegriffen) werden erst alle Berufssoldaten eingezogen. Wenn dies nicht ausreicht gibt es in Deutschland ca. 900.000 Reservisten, die wehrrechtlich zur Verfügung stehen. Bei einer Mobilisierung werden dann alle Wehrdienstfähigen herangezogen.Wehrpflichtig bleiben weiterhin alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind.

Kann man im Verteidigungsfall den Kriegsdienst verweigern : Im Verteidigungsfall hindert ein Antrag nicht an der Einberufung, aber am Dienst mit der Waffe. Ein bewilligter KDV-Antrag kann jederzeit vom Antragsteller durch ein formloses Schreiben an das BAFzA, aus welchem hervorgeht, dass die zuvor angeführten Gewissensgründe nicht mehr vorliegen, zurückgenommen werden.

Wer muss im Falle eines Krieges kämpfen

In diesem heißt es: „Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind“. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall ist die Bundeswehr theoretisch sogar befugt, Wehrpflichtige bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres einzuberufen.

Welche Jahrgänge werden im Kriegsfall eingezogen : Trotz ausgesetzter Wehrpflicht: Einberufung zum Kriegsdienst wäre bei Mobilmachung möglich. Bei einer Teil- oder Generalmobilmachung im Spannungs- oder Verteidigungsfall können nach dem Wehrpflichtgesetz alle Männer ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs (59) eingezogen werden.

Sofern rechtlich nicht zulässige Kriegsdienstverweigerung mit politischen Zielen verbunden wird, gilt sie als Form des zivilen Ungehorsams. Wo Menschen gegen ihren Willen zu Militärdiensten gezwungen werden, ist Kriegsdienstverweigerung nur als Desertion möglich.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in Deutschland ist in Artikel 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Darin heißt es, dass niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden darf.

Was passiert wenn man nicht in den Krieg ziehen will

Verweigerern, die ihren Antrag zu spät stellen und den Militärdienst nicht antreten, droht Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.Sollte eine Situation aber erfordern, dass eine erhöhte militärische Alarmstufe eintritt, der sogenannte Spannungsfall, oder gar der Verteidigungsfall, kann die Bundeswehr alle Wehrpflichtigen im Alter von 18 bis 60 Jahre einberufen – unabhängig davon, ob sie der Reserve angehören oder nicht.