Kann ein Mitarbeiter auf Homeoffice bestehen?
„Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. “Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf arbeiten im Homeoffice. Homeoffice kann nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden. Sie können daher auch das Arbeiten im Homeoffice ablehnen, ohne Angst vor einer Kündigung zu haben. Im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz.Arbeiten im Homeoffice setzt grundsätzlich das Einverständnis des Mitarbeiters voraus, sei es bereits im Arbeitsvertrag oder später in einer gesonderten Vereinbarung. Der Arbeitgeber kann seine Beschäftigten also nicht einfach ins Homeoffice schicken, wenn er sich diese Möglichkeit nicht bereits vorbehalten hat.

Kann man Homeoffice verlangen : Der Arbeitgeber darf nicht einseitig Homeoffice „anordnen“, sondern dafür bedarf es einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen bzw. deren Interessenvertretung. Denn auch wer im Homeoffice arbeitet, zählt weiterhin zu den Arbeitnehmer*innen im Betrieb.

Habe ich ein Recht auf Homeoffice

In Deutschland können Arbeitnehmer jederzeit mit dem Wunsch nach mobiler Arbeit an ihren Arbeitgeber herantreten; eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es noch nicht.

Was kann ich tun wenn mein Arbeitgeber Homeoffice verweigert : Einfach zuhause bleiben – lieber nicht

Passiert das aber nicht, können Arbeitnehmende auf Vorgesetzte zugehen und einen Antrag auf Homeoffice stellen, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Eric Maas. Falls dieser Antrag abgelehnt wird, sei es keine gute Idee, einfach zu Hause zu bleiben.

In Deutschland können Arbeitnehmer jederzeit mit dem Wunsch nach mobiler Arbeit an ihren Arbeitgeber herantreten; eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es noch nicht.

In Deutschland können Arbeitnehmer jederzeit mit dem Wunsch nach mobiler Arbeit an ihren Arbeitgeber herantreten; eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es noch nicht.

Wie begründe ich den Antrag auf Homeoffice

Welche Gründe sprechen für das Homeoffice

  1. Die Flexibilität wird erhöht.
  2. Work-Life-Balance.
  3. Die Produktivität wird gesteigert.
  4. Krankheiten breiten sich nicht aus.
  5. Die Umwelt wird geschont.
  6. Kosten können gespart werden.

Man sollte Homeoffice auch ablehnen können

Dabei sollten Vorgesetzte auch sicherstellen, den Wunsch nach Homeoffice ablehnen zu können, wenn dies die Arbeitsaufgaben nicht zulassen oder der Mitarbeiter sich als "untauglich" zur Arbeit von Zuhause erwiesen hat.Die wichtigsten Voraussetzungen für Homeoffice:

  • Regelung der Arbeitszeiten, Aufgaben und Messbarkeit schriftlich fixieren.
  • Ziele für Aufgaben vereinbaren.
  • gute Erreichbarkeit gewährleisten.
  • hohe Sichtbarkeit bieten.
  • Disziplin, Zeitmanagement, gute Selbstorganisation.
  • Ergonomischer Arbeitsplatz.


„Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Wann wird Homeoffice zum Gewohnheitsrecht : Laut aktueller Rechtsprechung ist erst dann von einem Gewohnheitsrecht auszugehen, wenn eine Leistung über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht worden ist.

Kann ich aus gesundheitlichen Gründen auf Homeoffice bestehen : Allen Arbeitgebern ist nur anzuraten, in ihrem eigenen Interesse, besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer von zu Hause arbeiten zu lassen. Dazu zählen ältere Mitarbeiter und Menschen mit chronischen Erkrankungen, einschließlich Bluthochdruck, Lungen- oder Herzproblemen und Diabetes.