Ist SOKA-BAU eine sozialkasse?
Sie ist weder eine „Kasse der Sozialversicherung“ noch sonst eine staatliche Institution, sondern schlicht eine Art privatrechtlicher Versicherung. Die Befugnisse der SOKA-BAU gehen daher nicht weiter als bei jedem anderen privaten Unternehmen.Bei der SOKA-BAU handelt es sich um keine Behörde, sondern um die Dachmarke der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK).Träger sind der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Beide Kassen sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft.

Was versteht man unter SOKA-BAU : SOKA-BAU ist die Dachmarke, unter der die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) repräsentiert werden.

Was ist der Sozialkassenbeitrag

Der Sozialkassenbeitrag liegt bei 19 Prozent der Bruttolöhne der gewerblichen Arbeitnehmer, wobei darin 14,45 Prozent für den Urlaub enthalten sind.

Ist SOKA-BAU staatlich : Die SOKA-Bau ist keine staatliche Sozialkasse, sondern als „gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien” (§ 4 Abs. 2 TVG) eine Art Versicherung, die durch eine Vielzahl von Leistungen die branchenspezifischen Nachteile von Arbeitnehmern im Baugewerbe auszugleichen sucht.

Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen. Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien, die auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen.

Als Sozialkasse der Bauwirtschaft sichert SOKA-BAU die Urlaubsansprüche, die betriebliche Altersversorgung sowie die Ausbildungsförderung für alle Beschäftigten und Betriebe der Branche.

Bin ich wirklich SOKA-BAU beitragspflichtig

Sämtliche Unternehmen des Bauhauptgewerbes führen dafür Abgaben in Höhe von momentan 2,1 % des Bruttolohns für ihre Mitarbeiter ab, mindestens aber 900 Euro im Jahr pro Betrieb. Diese Beitragspflicht gilt für auch für Betriebe, die nicht ausbilden, sowie für Selbstständige ohne Arbeitnehmer.Mit den Beiträgen werden die Sozialkassenverfahren – das sind Urlaub, Rente und Berufsbildung – finanziert. Die Höhe der Beiträge unterscheidet sich danach, ob es sich um gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte oder Auszubildende handelt.Beiträge für Angestellte, Azubis und Dienstpflichtige

Für Angestellte
Dienstpflichtige gewerbliche Arbeitnehmer (Tarifgebiet Ost)
seit 01.01.2022 im Jahr 2021
monatlich 15 EUR 15 EUR
arbeitstäglich 0,50 EUR 0,50 EUR


Eine SOKA Bau Pflicht besteht für sämtliche klassischen Tätigkeiten des Baugewerbes. In diese baulichen Tätigkeiten inbegriffen sind auch sämtliche Ausbaugewerke. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit in irgendeiner Art und Weise dem Bau, dem Abbruch oder dem Erhalt eines Bauwerks dient.