Ist die Schweiz Präferenzberechtigt?
Dennoch brauchen Schweizer Unternehmen in bestimmen Fällen weiterhin einen Präferenznachweis von ihren Lieferanten. Das ist immer dann der Fall, wenn es sich um eine Ware handelt, die nicht in der Schweiz verbleibt und präferenzbegünstigt in ein weiteres Drittland exportiert werden soll.Präferenzberechtigt sind Waren, die von der jeweiligen Präferenzregelung erfasst sind und die darin festgelegten Voraussetzungen (Ursprungsregeln) erfüllen.Präferenznachweise sind Ursprungsnachweise, die zur Erlangung von Zollvorteilen dienen. Bestimmte Waren können dadurch zollfrei oder mit ermäßigten Zollsätzen in das jeweilige Land eingeführt werden.

Ist die Schweiz ein Drittlandsgebiet : Die Schweiz ist ein sog. „Drittland”, gehört also nicht zur Europäischen Union, daher müssen alle Handelswaren, die in die Schweiz geliefert werden, zollrechtlich angemeldet werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren berechnet werden.

Wann ist eine Ware Schweizer Ursprung

Ein Schweizer Ursprung liegt vor, wenn die Ware in der Schweiz vollständig erzeugt oder genügend verarbeitet wurde.

Welche Länder haben ein Präferenzabkommen : Interimsabkommen mit den mittel- und osteuropäischen Ländern Ungarn, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei sowie Slowenien und Bulgarien. Das wichtigste Präferenzabkommen hat die EU mit den EFTA Staaten geschlossen. Aktuell gehören dazu Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.

Übersicht über die Anwendbarkeit der Übergangsregeln

Partnerland Beginn der Anwendbarkeit Amtsblatt der EU
Norwegen 01.09.2021 L 395 vom 09.11.2021
Schweiz einschließlich Liechtenstein 01.09.2021 L 404 vom 15.11.2021
Serbien 06.12.2021 L 163 vom 29.06.2023
Ukraine 01.12.2023 Serie L 2024/401 vom 09.02.2024


Interimsabkommen mit den mittel- und osteuropäischen Ländern Ungarn, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei sowie Slowenien und Bulgarien. Das wichtigste Präferenzabkommen hat die EU mit den EFTA Staaten geschlossen. Aktuell gehören dazu Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.

Was muss ich beim Export in die Schweiz beachten

Wenn ein Warenwert von 6.000 Euro überschritten wird, muss eine sogenannte „Warenverkehrsbescheinigung EUR 1“ für die Schweiz ausgestellt werden. Die Bescheinigung wird vom Exporteur ausgefüllt und während des Exports beim Zoll abgefertigt.Was sind Drittländer Drittländer sind alle die Länder die nicht zur EU gehören, also die Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Ukrainie etc.Für Lieferungen in die Schweiz fällt aber dennoch eine Steuer an—die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer. Dabei handelt es sich um eine Umsatzsteuer, die entsteht, wenn Waren aus dem Ausland in die Schweiz eingeführt werden.

Präferenzberechtigt sind lediglich Waren, die von der jeweiligen Präferenzregelung erfasst sind und die darin festgelegten Voraussetzungen (Ursprungsregeln) erfüllen. Dies kann nur durch den Hersteller der Ware erfolgen, weil nur dieser über die erforderlichen Informationen verfügt.

Wann Nichtpräferenzieller Ursprung : Ein nichtpräferenzieller Ursprung liegt vor, wenn die Waren „in einem einzigen Land vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind“.

Welche Länder haben kein Präferenzabkommen : Liste der Nicht-EU-Länder

LAND REGELUNG
AUSTRALIEN Keine Präferenzabkommen
ASERBAIDSCHAN Keine Präferenzabkommen
BAHAMAS AKP (CARIFORUM-EU WPA)
BAHRAIN Keine Präferenzabkommen

Welche Länder dürfen in der lieferantenerklärung angeführt werden

Für den Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum, EWR, (das heißt auf der Grundlage des EWR-Abkommens) können dessen Mitgliedstaaten Liechtenstein, Norwegen und Island zusammengefasst mit "EWR" ("EEA") und/oder einzeln aufgeführt werden. Der Wortlaut von Lieferantenerklärungen ist verbindlich vorgegeben.

In diesen Abkommen werden Zollvergünstigungen (Präferenzen) vereinbart. Das bedeutet, dass die Einfuhr in ein Land, mit dem ein solches Abkommen abgeschlossen wurde, zollfrei oder zumindest zollermäßigt erfolgen kann, sofern die Waren bestimmte Ursprungsregeln erfüllen, die in dem Präferenzabkommen festgelegt sind.Für den Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum, EWR, (das heißt auf der Grundlage des EWR-Abkommens) können dessen Mitgliedstaaten Liechtenstein, Norwegen und Island zusammengefasst mit "EWR" ("EEA") und/oder einzeln aufgeführt werden. Der Wortlaut von Lieferantenerklärungen ist verbindlich vorgegeben.

Wie führe ich Waren in die Schweiz ein : QuickZoll ist die Verzollungs-App des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit für den privaten Reiseverkehr. Mit der App können Sie Ihre Waren zur Einfuhr anmelden und anfallende Abgaben direkt bezahlen. Die mit QuickZoll verzollten Waren können Sie danach über einen beliebigen Grenzübergang in die Schweiz einführen.