Können die Kosten für eine Klassenfahrt immer als Sonderbedarf geltend gemacht werden Auch diese Frage wird von der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet. Zum Teil werden diese Kosten aufgrund ihrer Einmaligkeit und ihrer Höhe dem Bereich des Sonderbedarfs zugeordnet.Daher fallen beispielsweise ein neuer Schulranzen, eine Klassenfahrt oder ein Kommunionskleid meist nicht unter den Sonderbedarf. Für diese Bedarfe muss der betreuende Elternteil Geld vom regulären Kindesunterhalt ansparen.Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Zum Lebensbedarf zählen dabei z. B. Kleidung, Wohnen, Gesundheitsfürsorge und Freizeitgestaltung.
Wer trägt Kosten Klassenfahrt : Ja, in der Regel tragen Eltern die Kosten für eine Klassenfahrt selbst. Die Schule muss allerdings bei der Genehmigung der Fahrt darauf achten, dass sich die Kosten am finanziellen Rahmen der Elternschaft orientieren.
Was muss ein Vater außer Unterhalt noch zahlen
Mehrbedarf sind z.B.: Kosten für Privatschulen, Tagesheimschulen, Internate, Nachhilfeunterricht, Kindergartenkosten, aber auch krankheitsbedingte Kosten für ein dauernd pflegebedürftiges, behindertes Kind.
Ist eine Klassenfahrt Mehrbedarf : Die Kosten für Klassenfahrten können demnach zwar grundsätzlich Sonderbedarf sein, da die Durchführung der Fahrt ggf. nicht längere Zeit im Voraus planbar feststeht. Sonderbedarf setzt aber Unregelmäßigkeit und außergewöhnliche Höhe voraus.
Mehrbedarf sind z.B.: Kosten für Privatschulen, Tagesheimschulen, Internate, Nachhilfeunterricht, Kindergartenkosten, aber auch krankheitsbedingte Kosten für ein dauernd pflegebedürftiges, behindertes Kind.
Die Kosten für Klassenfahrten können demnach zwar grundsätzlich Sonderbedarf sein, da die Durchführung der Fahrt ggf. nicht längere Zeit im Voraus planbar feststeht. Sonderbedarf setzt aber Unregelmäßigkeit und außergewöhnliche Höhe voraus.
Welche Kosten fallen nicht in den Kindesunterhalt
Mehrbedarf zum Unterhalt
26.11.2008, XII ZR 65/07). Es muss sich hierbei um andauernde Mehrausgaben handeln, die gemäß § 1610 Abs. 1 BGB zum Lebensbedarf gehören, z.B. auch Studiengebühren sind nicht in den Bedarfssätzen der Düsseldorfer Tabelle enthalten.Ein sogenannter Mehrbedarf liegt vor bei regelmäßig anfallenden Kosten, die die üblichen Kosten zum Lebensbedarf übersteigen und deshalb nicht von den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle erfasst sind. Es handelt sich demnach um andauernde Mehrausgaben, die zum Lebensbedarf des Kindes gehören.
- Wege den Unterhalt zu kürzen.
- Selbstbehalt Kindesunterhalt.
- Reduzierung des anrechenbaren Nettoeinkommens.
- Verweigerung der Kontaktaufnahme zum Unterhaltsschuldner.
- Erwerbsobliegenheit beim nachehelichen Unterhalt.
- Erhöhter Eigenbedarf für die gesundheitliche Versorgung.
- Absicherung für das Alter – Altersvorsorge.
Bei minderjährigen Kindern gilt: Erzielte Einkünfte der Kinder durch z.B. Schülerarbeit oder Ferienjobs sind in aller Regel nicht auf den Kindesunterhalt anzurechnen.
Was schmälert den Kindesunterhalt :
- Wege den Unterhalt zu kürzen.
- Selbstbehalt Kindesunterhalt.
- Reduzierung des anrechenbaren Nettoeinkommens.
- Verweigerung der Kontaktaufnahme zum Unterhaltsschuldner.
- Erwerbsobliegenheit beim nachehelichen Unterhalt.
- Erhöhter Eigenbedarf für die gesundheitliche Versorgung.
- Absicherung für das Alter – Altersvorsorge.
Was kann man als Vater vom Kindesunterhalt abziehen : Kindesunterhalt von der Steuer absetzen
Grundsätzlich können Sie Ihre Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Maximal 10.908 Euro können so in der Steuererklärung 2023 steuerlich geltend gemacht werden. Für 2024 sind es dann höchstens 11.604 Euro.
Was muss nicht vom Kindesunterhalt bezahlt werden
Dinge wie Arztrechnungen, Betreuungskosten, Kosten für allergiebedingte Einrichtung, Klassenfahrten oder Zahnarztkosten werden in der Regel als Sonderbedarf gewertet. Spezielle Kleidung, Möbel oder Lernmittel gelten nicht als Sonderbedarf.